Hier ein Überblick über einige der geplanten Maßnahmen.<BR /><BR />Die neue Straßenverkehrsordnung hat grünes Licht von der Verkehrskommission der Abgeordnetenkammer in Rom erhalten. Am 1. März soll die Kammer in Plenarsitzung mit der Prüfung der neuen Maßnahmen beginnen. <BR /><BR /><BR />Vorgesehen ist u.a. der Führerscheinentzug von bis zu 15 Tagen für die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer. Die Höhe der Strafe soll von bestimmten Kriterien abhängen. Wenn ein Autofahrer mit einem Mobiltelefon in der Hand am Steuer erwischt wird und mindestens 10 Punkte auf seinem Führerschein hat, soll dieser für eine Woche eingezogen werden. Länger soll es dauern, wenn die verbleibenden Punkte weniger als 10 sind: In diesem Fall soll man 15 Tage lang nicht mehr fahren dürfen. <BR /><BR /><BR />Diese Zeit soll sich verdoppeln, wenn durch die Benutzung des Mobiltelefons ein Unfall verursacht wird oder ein anderes Fahrzeug von der Straße abkommt. Das harte Durchgreifen gegen das Handy am Steuer geht auf einen Änderungsantrag des PD zum Gesetzentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes zurück, der später von der Regierung abgeändert wurde und zu dem der Verkehrsausschuss der Abgeordnetenkammer nach Prüfung der 770 eingereichten Änderungsanträge eine positive Stellungnahme abgab.<BR /><h3> Fahren unter Alkohol und unter Drogen soll gleichgestellt werden</h3><BR /> Eine weitere Änderung der Straßenverkehrsordnung zielt darauf ab, Fahrer, die unter Alkohol- und solche, die unter Drogeneinfluss stehen, bei den Ermittlungen gleichzustellen: Die Strafe soll unmittelbar nach einer ersten Kontrolle verhängt werden können. <BR /><BR /><BR />Zu den weiteren Neuerungen zählt auch der Änderungsantrag, der die Obergrenze für die Zinsen auf Geldbußen auf zwei Drittel der Gesamtsumme festlegt: 66 Prozent. „Das ist ein Beschluss der Gerechtigkeit und der Fairness gegenüber den Bürgern, die sich nicht mehr gezwungen sehen, nach Jahren Zinsen in Höhe von Hunderten oder gar Tausenden von Euro zu zahlen, weil sie ein Bußgeld nicht bezahlt haben, sei es aus Vergesslichkeit oder weil sie vorübergehend dazu nicht in der Lage waren“, so die Partei „Noi Moderati“, die diesen Abänderungsantrag eingereicht hat.<BR />