Der Vizepräsident des mykologischen Vereins Bresadola, Luciano Fracalossi, war kürzlich mit einer über 20-köpfigen Gruppe auf dem Ritten unterwegs. Über 50 Pilzarten wurden dort gefunden – auch der gefürchtete Spitzbuckelige Raukopf (sehr giftig). Diese Pilze waren ziemlich ausgetrocknet, berichtet Fracalossi. „Und wir haben nur wenige Exemplare gefunden. Für die Pilze ist es zurzeit fast eine Ruhezeit.“<BR /><BR />Wichtig für die Pilze sei das, was auf der obersten Bodenschicht passiere – auf den letzten 10 Zentimetern. In den 1990er Jahren sei es noch normal gewesen, Mitte Juli überall in höheren Lagen einige Pilze zu finden. Inzwischen habe sich dies geändert. Vor 20 Jahren habe man Fortbildungs-Exkursionen für die Inspektoren der Sanitätseinheit noch im Juli begonnen, inzwischen ab Ende August. Die Saison habe sich zeitlich verschoben.<BR /><BR /><i>Bevor Sie weiterlesen, stimmen Sie ab in unserer Frage des Tages!</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="208020" data-mode="poll"></div></div> <BR /><BR />Auch der Direktor des Amtes für Forstverwaltung, Florian Blaas, hat kürzlich bei einer Wanderung nur einzelne kleine Pfifferlinge im Wald gesehen – nicht mehr. Bereits das Jahr 2021 war für viele Pilzesammler ein Reinfall – es gab nur an wenigen Orten klassische Speisepilze – weil es damals ebenfalls zu heiß und zu trocken war. Auffallend ist laut Blaas, dass 2021 fast alle Verwaltungsstrafen wegen Pilzvergehen zwischen 25. Juli und 26. August verhängt wurden – in einem relativ engen Zeitraum also. <BR /><BR />Somit könne man davon ausgehen, dass wohl auch nur während dieses Monats Pilze zu finden waren. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 27 Verwaltungsstrafen verhängt – im Ausmaß von insgesamt 2757 Euro. In den meisten Fällen betrug die einzelne Strafe 91 Euro. Ein Sammler wurde allerdings zu einer Verwaltungsstrafe von 250 Euro verdonnert. Die häufig verhängte 91-Euro-Strafe setzt sich zusammen aus den 57 Euro für das Fehlen der erforderlichen Einzahlung der Sammelgebühr, und 34 Euro sind dann pro Kilogramm gesammelter Pilze zu entrichten. <BR /><BR />Pilze dürfen nur an geraden Tagen gesammelt werden, zwischen 7 und 19 Uhr. Innerhalb der Wohnsitzgemeinde ist das Sammeln von 2 Kilogramm Pilzen pro Person und Tag erlaubt. Außerhalb der Wohnsitzgemeinde ist nur ein Kilogramm pro Person und Tag gestattet. In Landschaftsschutzgebieten herrscht Sammelverbot – und auch dort, wo der Grundeigentümer ein Verbotsschild aufgestellt hat.<BR />