Die Verantwortlichen erinnerten daran, dass sogenannte Schad- und Risikowölfe im Bundesland Tirol nur dann entnommen werden dürfen, wenn entweder eine Maßnahmenverordnung bestehe oder „Gefahr in Verzug“ sei, also durch den Wolf das Leben oder die Gesundheit der „in einem ausgewiesenen Alpschutzgebiet oder auf einer landwirtschaftlichen Weidefläche gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere gegenwärtig gefährdet oder unmittelbar bedroht ist“. Ob die Voraussetzungen für den Abschuss des Wolfes im Fall von Arzl im Pitztal vorlagen, sei nun Gegenstand von Erhebungen.<BR /><BR />Aufgrund des Rissbildes mit massiven Kehlbissen sei jedenfalls von einem Wolf als Verursacher für die Tötung der Ziegen auszugehen, hieß es. Der Kadaver des Wolfes wurde indes durch einen Amtstierarzt begutachtet, DNA-Proben seien bereits genommen worden. Diese würden an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Die Ergebnisse zur DNA-Analyse seien in den kommenden Wochen zu erwarten.