Das OLG müsse nun nur mehr über das Strafausmaß entscheiden, sagte OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann im Gespräch mit der APA. Die Geschworenen hatten den 45-Jährigen am 3. März einstimmig schuldig gesprochen. Richter Thomas Dampf hatte die Verhängung der Höchststrafe mit der brutalen Vorgangsweise des Beschuldigten begründet. „Sie haben massiv, mit enormer Gewalt und Brutalität mehrfach auf ihr Opfer eingeschlagen, auch noch als dieses schon am Boden lag“, erklärte er.Angeklagter lebte zuletzt in SüdtirolDem 45-jährigen Agostino Heinrich Kessler, der zuletzt in Südtirol gewohnt hatte, war vorgeworfen worden, sein Opfer vorsätzlich getötet zu haben, indem er ihm mehrfach einen Stein auf den Kopf schlug. Der Beschuldigte hatte vor Gericht zwar die Tat gestanden, jegliche Tötungsabsicht aber bestritten.Der 59-Jährige habe sich ihm sexuell angenähert, woraufhin er ihn zuerst weggeschubst und dann mit dem Stein geschlagen habe, so der Angeklagte, der zum damaligen Zeitpunkt im Schrebergartenhaus seines Opfers wohnte.Das 59-jährige Opfer war Ende März 2015 von seinem Sohn als vermisst gemeldet worden. Nach der Leiche des Innsbruckers war zunächst mehrere Wochen gesucht worden, ehe sie ein Kameramann zufällig bei Dreharbeiten für den Fall in dem Schrebergarten entdeckte.apa