Wie berichtet hatte sich der Fall am 26. Juni am Grenzübergang am Kleinen Deutschen Eck zugetragen. Bei der Routinekontrolle eines Reisebusses, an dessen Bord sich 50 Schützen aus Nordtirol befanden, die von den Feierlichkeiten zum 35. Jahrestag der Bischofsweihe des Salzburger Erzbischofs zurückkehrten wurden 34 Gewehre beschlagnahmen. Der Grund dafür: Die Schützen sollen die nötigen Ausfuhr- und Transport- genehmigungen nicht vorweisen haben können. <BR /><BR />Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft von Traunstein (Bayern) gegen 31 Schützen wegen unerlaubten Führens von Langwaffen. Zudem dürften die Waffen im Bus nicht ausreichend gesichert gewesen sein.<BR /><BR />Laut einem Bericht von ORF Tirol wird in der Zwischenzeit ein zusätzliches möglicherweise strafrechtliches Delikt überprüft. An einzelnen Langwaffen befinde sich laut Auskunft von Oberstaatsanwalt Rainer Vietze ein kleines Hakenkreuz. Nach deutschem Recht (Art. 86a des deutschen Strafgesetzbuches) würde dies voraussetzen, dass das Hakenkreuz vorsätzlich öffentlich verwendet oder verbreitet wurde. Insbesondere komme es auch darauf an, „ob es für eine nicht überschaubare Anzahl von Personen wahrnehmbar war.“ <BR /><BR />Der Bund der Tiroler Schützenkompanien reagierte heute mit mehreren Klarstellungen. Es handle sich bei den Gewehren um historische Waffen, einige stammten auch aus dem zweiten Weltkrieg. Bei den Hakenkreuzen handle es sich um eine 5 x 5 Millimeter große Punzierung, die noch aus der NS-Zeit stammt. Es handle sich dabei aber um Prüfzeichen und nicht um politische Zeichen.