Dienstag, 3. Juli 2018

Notaufnahme: Kostenbeteiligung neu geregelt

Im Jahr 2002 hat das Land die Selbstkostenbeteiligung für die Leistungen der Notaufnahme an Südtirols Krankenhäusern eingeführt. Für gerechtfertigte Fälle beträgt der Selbstkostenbehalt derzeit 15 Euro, für nicht gerechtfertigte Fälle 50 Euro. Zusätzlich zu bezahlen sind alle in Anspruch genommenen Leistung entsprechend dem Landestarifverzeichnis bis zu einer Obergrenze von 100 Euro.

Die Notaufnahme sollte von nicht wirklichen Notfällen entlastet werden, um ihrer Aufgabe bestmöglich gerecht zu werden. - Foto: px









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