Er ist bestrebt, auf Landesebene gesetzlich eine neue Notenskala einzuführen. Rom zeigt sich zum Vorstoß aus Südtirol schon mal positiv gestimmt. <BR /><BR />Geregelt wird die Benotung der Schüler derzeit mit einem Landesgesetz aus dem Jahr 2000, mit dem die staatlichen Richtlinien übernommen wurden, sowie mit einem Beschluss der Landesregierung von 2011. Das Gesetz sieht vor, dass das jeweilige Lehrerkollegium Modalitäten und Kriterien zur Bewertung der Schüler selbst festlegt. Dazu wurde im Beschluss der Landesregierung festgelegt, dass die Benotung auf einer Zehnerskala erfolgt – sprich eine Benotung von 0 bis 10. Gleichzeitig wird im Beschluss aber auch ausdrücklich empfohlen, Noten von 4 bis 10 zu vergeben. <BR /><BR />Wie eine Blitzumfrage des Landesbeirates der Schüler ergeben hat, gibt nach wie vor über die Hälfte der Befragten an, dass an ihrer Schule nach wie vor auch Noten unter 4 vergeben werden. „Der pädagogische Mehrwert einer 3 oder einer 2 ist aber wohl gleich null“, ist Bildungslandesrat Achammer überzeugt. „In solchen Fällen hat wohl eher der Absender der Note ein Problem als der Empfänger.“ Ziel der Benotung müsse, unabhängig vom Benotungssystem, eine qualifizierte Rückmeldung an den Schüler zu dessen Leistung sein. „Stellt sich die Frage, was an einer 2 oder 3, die im Übrigen nur sehr schwer aufzuholen ist, qualifiziert sein soll. Pädagogisch ist das Ziel damit aber in jedem Fall klar verfehlt“, so Achammer. <BR /><BR />Auch beim Landesbeirat der Schüler ist man seit Längerem um eine Abschaffung der Noten unter 4 bemüht. „Dafür gibt es viele Gründe“, sagt der Vorsitzende Timo Kompatscher. Solch tiefen Noten seien demotivierend. Eine 3 drücke den Notenschnitt derart nach unten, dass es die jährliche Leistung der Schüler nicht mehr widerspiegele. „Zudem verleiten so niedere negative Noten einen Schüler dazu, sich nach dem Minimalprinzip zu richten“, so Kompatscher. Da werde eben nur mehr das Nötigste getan, weil man sich eh schon sicher ist, eine nicht zufriedenstellende Note im Endzeugnis zu erhalten. Eine solche Note aufzuholen sei nämlich schwierig. <BR /><BR />Achammer will nun gegensteuern und Noten unter 4 gesetzlich verbieten. Dabei braucht es allerdings eine enge Abstimmung mit Rom, da der Bereich Bewertung Zuständigkeit des Staates ist. „Wir müssen also sicher gehen, dass das Unterrichtsministerium einen solchen Vorstoß unsererseits nicht anficht“, so Achammer. Erst am Samstag stand er diesbezüglich mit dem Unterrichtsminister und dessen Rechtsberater in Kontakt. Man zeige sich durchaus interessiert an der Initiative Südtirols, so Achammer. <BR /><BR />Eingeführt werden soll die Notenuntergrenze gleich wie der Ethikunterricht per Landesgesetz. Wie berichtet, wurde nach Rücksprache mit dem Unterrichtsministerium mit einem Passus im Stabilitätsgesetz festgelegt, dass ab dem kommenden Schuljahr all jene Schüler, die derzeit vom katholischen Religionsunterricht befreit sind, alternativ in den Ethikunterricht müssen. Der frühestmögliche Termin für die gesetzliche Einführung einer Notenuntergrenze wäre März/April, im Rahmen des Abänderungsgesetzes zum Landeshaushalt. Gut möglich, dass es ab Herbst dann an Südtirols Schulen neben dem verpflichtenden Ethikunterricht dann auch eine neue Notenskala gibt, die von 4 bis 10 reicht. <BR />