So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der somit den Rekurs von acht italienischen Bürgern ablehnte, denen der Zugang zur medizinischen Fakultät versperrt worden war, weil sie die Aufnahmeprüfung nicht bestanden hatten. Das System des Numerus Clausus ermögliche, die Interessen der Studenten mit jenen der Gesellschaft in Einklang zu bringen, urteilten die Richter laut Medienberichten von Mittwoch.Es bestehe das Recht für den Staat, die Zahl der Studenten einer bestimmten Fakultät einzuschränken, wenn die Nachfrage nach einem bestimmten Beruf nicht vorhanden sei. Die Arbeitslosigkeit unter Akademikern sei eine hohe Ausgabe für die Gesellschaft, urteilten die Richter in Straßburg. Studenten bleibe das Recht offen, sich in eine andere Fakultät einzuschreiben, im Ausland zu studieren, oder erneut die Aufnahmeprüfung für die von ihnen gewählte Fakultät zu versuchen.Bisher hatte sich der Gerichtshof in Straßburg noch nie zum Thema „Numerus Clausus“ geäußert. Zu den Studenten, die den Rekurs in Straßburg eingereicht hatten, zählte eine Studentin, die zwischen 2007 und 2009 drei Mal die Aufnahmeprüfung für die Medizin-Fakultät in Palermo nicht bestanden hatte.apa