Bis zum 2. Februar hätten die Gemeinden sowie alle anderen öffentlichen Körperschaften laut einem Landesgesetz von 2002 sowie zusätzlich einem Dekret des Landeshauptmannes von 2009 dem Land einen Plan vorlegen müssen, was sie zum Abbau ihrer architektonischen Barrieren tun wollen. 54 Gemeinden von 116 sind dieser Verpflichtung nachgekommen. Die anderen, so Theiner, wolle man nun unter öffentlichen Druck setzen. Sanktionen sind allerdings nicht vorgesehen. Für die Umsetzung der Pläne haben die öffentlichen Körperschaften dann laut Gesetz weitere fünf Jahre Zeit. Theiner sprach gestern von einem Recht für alle auf barrierefreie Lebensräume, weil sie Voraussetzung dafür seien, dass auch Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaft eingeschränkten Bewegungsfähigkeiten am öffentlichen Leben teilnehmen können. Zehn bis 20 Prozent der Bevölkerung bräuchten diese Barrierefreiheit, „aber 100 Prozent kommt sie zugute“, so Theiner. Die Pressekonferenz fand im Rathaus der Gemeinde Bozen statt, die laut Theiner zu den aktivsten in Sachen Barriereabbau zählt. Entsprechend unterstrichen die Stadträte Luigi Gallo und Mauro Randi den „politischen Willen“ zur Barrierefreiheit. Zudem wurde am Dienstag das neue Beratungsangebot der Stiftung Vital in diesem Bereich vorgestellt. Nach der Auflösung des Beratungs- und Dokumentationszentrums Si-Mo liegt diese nun in der Zuständigkeit der Stiftung. Sie ist allerdings hauptsächlich Ansprechpartner für öffentliche Körperschaften, Projektanten, Techniker sowie Inhaber öffentlich zugänglicher Privatgebäude. Für die Wohnberatung für Senioren ist die KVW-Arche zuständig, für Menschen mit Behinderung die Sozialgenossenschaft Independent L, bei Rechtsfragen der Dachverband für Soziales und Gesundheit sowie für Ausnahmeregelungen das Amt für Menschen mit Behinderung.ih