Achtung: Wer zum Beispiel bereits im Vorjahr von der TV-Gebühr befreit war, muss bis Ende des Monats wieder darum ansuchen, denn sonst wird sie automatisch bei der Stromrechnung abgebucht. <BR /><BR />Fast 2 Milliarden Euro schaufelt die Gebühr für die öffentlich-rechtlichen Medien jedes Jahr in die Kassen der Rai. In Südtirol kommen jährlich rund 18 Millionen Euro zusammen. <BR /><BR />Im Jahr 2016 hatte die Regierung den Bezahlmodus geändert. Bis dahin war die Abgabe von etwas mehr als 100 Euro immer zu Jahresbeginn fällig. Allerdings ließ die Zahlungsmoral sehr zu wünschen übrig. So kam Rom auf die Idee, die Gebühr in Monatsraten über die Stromrechnung hereinzuholen. Hintergedanke: Wer einen Stromanschluss im Haus hat, dürfte auch ein Radio oder ein Fernsehgerät besitzen und soll daher seinen Beitrag für die Öffentlich-Rechtlichen leisten. Diese Regelung sollte im Dezember 2022 auslaufen, doch die Regierung verlängerte sie auch für das Jahr 2023. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="858095_image" /></div> <BR /><BR />Immer noch in Diskussion ist, ob die Gebühr auch für PC, Tablet und Smartphone fällig ist, zumal diese Geräte und die schnellen Internetverbindungen auch den Empfang der Sendungen möglich machen. Der aktuelle Stand ist, dass dafür noch keine Gebühr eingehoben wird, sondern für den Besitz von Radio- und Fernsehgeräten. Will heißen: Auch wer eine solche „Kiste“ daheim stehen hat und angibt, sie überhaupt nie zu nutzen, kommt an der Gebühr nicht vorbei. <BR /><BR />Wer aber ist nun tatsächlich befreit?<BR />Einmal sind es all jene, die mit einer Erklärung angeben, dass sie tatsächlich <b>kein Radio- oder Fernsehgerät besitzen</b>. Ein Ansuchen ( <a href="https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/20143/2302621/TV_esenzione_75_mod.pdf/b8298e2b-55df-8f5e-c79a-510745506e9e" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier geht es zum Formular</a>) können jene bei der Agentur der Einnahmen einreichen, die Inhaber eines Stromanschlusses sind und versichern, dass in der betreffenden Wohnung kein Gerät steht. <BR /><BR />Wird das Gesuch bis 31. Jänner eingereicht, gilt die Befreiung für das ganze Jahr, wenn es bis 30. Juni eintrifft, gilt sie von Juli bis Dezember. <BR /><BR />Diese Regel gilt auch für die anderen Personengruppen, die gratis die öffentlich-rechtlichen Programme nützen dürfen. Es sind:<BR /><BR /><b> Senioren über 75 mit einen Einkommen unter 8000 Euro</b>: Wer innerhalb Jänner das 75. Lebensjahr vollendet, kann bis 31. Jänner um Befreiung für das ganze Jahr ansuchen. Die gute Nachricht: Die Befreiung für Senioren verlängert sich in den folgenden Jahren automatisch. <BR /><BR /><b>Zivilinvaliden</b>, die in einer Pflegeeinrichtung betreut werden<BR /><BR /><b>Mitglieder der Streitkräfte</b>, z.B. Militärspitäler und Versammlungsräume für Soldatinnen und Soldaten<BR /><BR /><b>Geschäfte</b>, die TV-Geräte verkaufen oder reparieren<BR /><BR />Übrigens ist das Ansuchen inzwischen auch online über die Seite der <a href="https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Agentur der Einnahmen</a> möglich. Wer diesen bequemen Weg nutzen will, muss sich vorher registrieren und einen Zugang zu digitalen Diensten haben (SPID). <BR />Auch Steuerbeistandszentren und Steuerberater können in dieser Sache helfen. <BR />Schließlich gibt es auch die Möglichkeit, das Ansuchen um Befreiung mit einem Einschreibebrief (Agenzia delle Entrate, Direzione Provinciale I di Torino, Ufficio Canone TV, Casella Postale 22, 10121 Torino) oder mit einer PEC-Mail an cp22.canonetv@postacertificata.rai.it) einzureichen. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR />