Fürs laufende Jahr sollen dafür 20 Mio. Euro bereitgestellt werden. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/bekommt-oberalp-nun-die-millionen-vom-land" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet)</a><BR /><BR />„Natürlich lässt man jemanden, der wirklich nur helfen wollte, nicht im Stich. Moralisch sind wir gegenüber der Oberalp AG in der Verantwortung. Rechtlich ist das leider nicht so einfach“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Juni dieses Jahres in einem Interview mit s+. <BR /><BR />Für all jene Unternehmen, die während der Corona-Pandemie Schutzausrüstung besorgt bzw. deren Beschaffung vorfinanziert haben, von Land und Sanitätsbetrieb bislang aber im Regen stehen gelassen wurden, wurde im Landtag gestern ein Schirm aufgespannt. Im Klartext: Mit einer Gesetzesänderung soll jetzt die rechtliche Voraussetzung geschaffen werden, damit besagte Unternehmen jetzt doch noch entschädigt werden können – zumindest teilweise.<BR /><BR />Erfolgen soll dies durch die Änderung des Landesgesetzes Nr. 4 vom Mai 2020. Dort soll ein Artikel eingefügt werden, wonach die Landesregierung die Möglichkeit erhalten soll, „bestehende Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten von Schutzausrüstungen gegen Ansteckung beizulegen“.<BR /><BR />„Mit diesem Gesetzesartikel gibt es jetzt die klare rechtliche Möglichkeit, damit die Landesregierung mit solchen Betrieben eine Schlichtung erreichen kann“, erklärt Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann). Der damalige Gesundheitslandesrat hatte die Gesetzesvorlage eingebracht. Bis auf Paul Köllensperger (Team K), der sich der Stimme enthielt, wurde der Vorschlag gestern einstimmig angenommen.<BR /><BR />Damit besteht nun endlich rechtlich die Möglichkeit, auch dem Unternehmen Oberalp, das vor sechs Jahren für Südtirol um 30 Millionen Euro den Ankauf von Schutzausrüstung aus China vorfinanziert hatte und seitdem auf die Rückzahlung wartet, Geld zukommen zu lassen. Wie berichtet, hatte Oberalp den Südtiroler Sanitätsbetrieb zivilrechtlich verklagt und die Rückzahlung eingefordert. Im April des Vorjahres hatte das Unternehmen dann einen Schlichtungsvorschlag vorgelegt. <BR /><BR />Zwar muss die Gesetzesänderung im Oktober noch vom Landtag gutgeheißen werden, doch mit dem heutigen Beschluss der Finanzkommission des Landtages steht nun die Tür für einen außergerichtlichen Vergleich zwischen Oberalp AG und Sanitätsbetrieb weit offen.<BR /><BR />Schadlos bleibt die Oberalp AG aber bei weitem nicht. Laut geplantem Gesetzespassus darf die Höhe der Ausgleichszahlungen nämlich im Ausmaß von höchstens 50 Prozent der von den Lieferanten getragenen und belegten Kosten anerkannt werden. Für das Jahr 2026 sollen 20 Millionen Euro bereitgestellt werden. Zumal die ursprünglich geforderten rund 30 Millionen durch Zinsen und verschiedene Kosten inzwischen auf 45 Mio. Euro angewachsen sind, bleibt Oberalp wohl trotz allem auf einem Millionenloch sitzen.