Ein rumänischer Fahrer hingegen muss bei Nachzahlung seines Gehalts wieder eingestellt werden, so das Arbeitsgericht.Im Februar 2011 hatte die Fercam einige Fahrer in die Lohnausgleichskasse überstellt. 15 von ihnen zogen mit den Rechtsanwälten Cristian Aureli aus Bozen und Dario Rossi (Genua) vors Arbeitsgericht.Das Gericht sah zwar die Krise und Neuorganisation des Unternehmens als gerechtfertigte Begründung für die Maßnahme an. Nicht haltbar seien aber die Kriterien der Auswahl der Mitarbeiter. Die Anforderung einer „hohen Professionalität“ sei zu vage, und die Vergabe von Punkten rein nach dem Herkunftsort – und nicht etwa nach der Sprachkenntnis – der Fahrer sei diskriminierend: Zehn Punkte gab es für Südtiroler, acht für italienische Staatsbürger und vier für Ausländer. Mit der Bestätigung des Urteils können die Gelder eingehoben werden. Noch berufen kann die Fercam gegen das jüngste Urteil des Arbeitsgerichtes, wonach ein rumämischer Fahrer, dem mit März 2011 gekündigt worden war, wieder eingestellt werden müsse – mit Nachzahlung des entgangenen Gehaltes. Etwa 30 ähnliche Verfahren sind noch anhängig.rc/D