Die Landesregierung will den Übertritt in eine andere Schule der Oberstufe erleichtern. <BR /><BR /><BR /><i>Von Stephan Pfeifhofer</i><BR /><BR />Schüler, die in eine erste Klasse der Oberstufe eingeschrieben sind, sollen im laufenden Schuljahr einen Übertritt in eine andere Schule der Oberstufe bis spätestens 31. Jänner beantragen können, ohne für den Übertritt Ergänzungsprüfungen ablegen zu müssen. Bei Übertritten, die hingegen nach dem 31. Jänner erfolgen, müssen Ergänzungsprüfungen gemeistert werden. <BR /><BR />Ein Schulwechsel im ersten Oberschuljahr war auch bisher möglich – allerdings wurde dies je nach Oberschule unterschiedlich geregelt, berichtet Bildungslandesrat Philipp Achammer. „Manche Oberschulen haben Schüler ohne Ergänzungsprüfungen aufgenommen – andere hingegen verlangen Prüfungen.“ Nun werde man eine einheitliche Regelung für die gesamte Oberstufe festlegen.<BR /><BR /><b>Schüler in Schwierigkeiten</b><BR /><BR />Tatsache ist auch, dass im ersten Oberschuljahr sehr viele Schüler in Schwierigkeiten geraten: „In der ersten Oberstufe haben wir eine verhältnismäßig hohe Repetentenquote von über 10 Prozent“, sagt Achammer. „Das ist auf jeden Fall ein bildungspolitisches Problem.“ Natürlich könne dieses 9. Pflichtschuljahr auch ein Jahr der Orientierung sein. „Die Schüler sollen und dürfen auch bemerken können, dass sie lieber eine andere Schule besuchen. Dann müssen aber auch gute Voraussetzungen bestehen, um eventuell auch Schule wechseln zu können“, meint Achammer. Die Neuregelung werde ab dem kommenden Schuljahr im Herbst eingeführt.<BR /><BR />Dass Oberschüler, die nach dem 31. Jänner einen Schulwechsel beantragen, dann Ergänzungsprüfungen ablegen müssen, ist sinnvoll und richtig, meint Achammer. „Die Lernziele müssen ja doch erreicht werden, damit das Schuljahr bestanden wird“, ist der Bildungslandesrat überzeugt.<BR /><BR />Das Land Südtirol übernehme mit dieser Neuregelung eine „sehr sinnvolle staatliche Bestimmung“. Achammer geht davon aus, dass damit auch die Repetentenquote möglicherweise gesenkt werden kann. Ziel sei es zudem, die Orientierungsmaßnahmen im 9. Pflichtschuljahr weiterhin zu verstärken und verbessern. <BR /><BR />