Freitag, 2. August 2019
Öffentliche Parkplätze: Höhenbegrenzer unzulässig
Das Regionale Verwaltungsgericht Trentino-Südtirol hat im Frühjahr 2019 geurteilt, dass die Höhenbegrenzer auf dem Parkplatz vor dem „Haus des Apfels“ in Terlan nicht zulässig sind und daher entfernt werden müssen.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Höhenbegrenzer auf öffentlichen Parkplätzen unzulässig sind. - Foto: © shutterstock