Mit dieser Gesetzes?nderung geht der Gro?teil der Zust?ndigkeiten vom Landeshauptmann auf die B?rgermeister ?ber.?Die Gemeinden sind nun bis auf wenige Ausnahme f?r alle Genehmigungsverfahren in Zusammenhang mit ?ffentlichen Veranstaltungen verantwortlich", so der Landeshauptmann.Im Kompetenzbereich des Landes verbleiben lediglich ?bergemeindliche Veranstaltungen (z.B. Radrennen), Gro?ereignisse (z.B. das? Alpini-Treffen 2012 in Bozen; werden von Fall zu Fall von der Landesregierung definiert) und Bewilligungen f?r Spielhallen und Diskotheken.Bisher war das Land f?r alle Veranstaltungen, die l?nger als zwei Tage dauerten oder f?r mehr als 2000 Besucher ausgelegt waren, zust?ndig, w?hrend die Gemeinden nur f?r die kleineren Veranstaltungen verantwortlich waren.?nderungen auf beim Genehmigungsverfahren?nderungen gibt es nicht nur bei der Zust?ndigkeit, sondern auch bei der Abwicklung der Genehmigungsverfahren.Bei der ?berpr?fung der Eignung eines Ortes f?r eine Veranstaltung hat bisher eine Landeskommission die Einhaltung der Vorschriften ?berpr?ft, nun wird diese Aufgabe vom Gemeindetechniker ?bernommen.Au?erdem wird bei Veranstaltungsgeb?uden bereits im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Gemeinde die Eignung als Veranstaltungsort festgestellt und nicht erst nach der Fertigstellung des Geb?udes.