Wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/stellenanzeige-weil-2-buchstaben-fehlen-sind-333333-euro-strafe-faellig" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, hat das Arbeitsinspektorat einem Unternehmer eine 3333 Euro schwere Verwaltungsstrafe aufgebrummt, weil dieser in der Stellenanzeige nur die männliche Form verwendet hatte. <BR /><BR />Nun hat die Schule für Land- und Hauswirtschaft Salern, also eine Einrichtung des Landes, selbst gegen geltendes Gesetz verstoßen. Per Stellenanzeige wird eine „Haushaltsgehilfin“ gesucht – das nötige m/w fehlt. <BR /><BR />Auf diesen Fall hin fordert der Freiheitliche Landtagsabgeordnete, der bereits zum ersten Fall eine Landtagsanfrage gestellt hatte, die sofortige Aussetzung der Verwaltungsstrafe für den Handwerker. „Wir sind für Gleichberechtigung – vor allem bei den Löhnen, aber einem privaten Unternehmer muss freigestellt sein, ob er eine weibliche oder einen männlichen Mitarbeiter sucht“, so Andreas Leiter Reber. <BR /><BR />Dass der Verstoß des Handwerkers bei seiner Mitarbeitersuche bei weitem kein Einzelfall ist, zeigt ein Blick in die Stellenanzeigen im Internet. Vor allem bei bestimmten Berufsbildern stößt man im Netz wiederholt auf die rein weibliche Form. Vor allem „Kindermädchen“, „Zimmermädchen“, „Empfangssekretärin“ werden häufig gesucht. Strafen wegen solcher Fälle hat es laut Auskunft des Arbeitsinspektorates aber seit Jahren keine gegeben.<BR />