Die Verlängerung ist bereits seit dem 16. Juni 2026 möglich und muss bis zum 15. September erfolgen.<BR /><BR />„Der U19 Pass macht Mobilität für junge Menschen einfach und zugänglich. Deshalb ist es wichtig, ihn rechtzeitig zu verlängern, damit zum Schulstart alles bereit ist und Kinder sowie Jugendliche ihre täglichen Wege weiterhin unkompliziert mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können“, betont Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.<h3> Bestehende Karte bleibt gültig</h3>Wie das Ressort für Infrastrukturen und Mobilität mitteilt, benötigen Nutzerinnen und Nutzer bei der Verlängerung des U19 Passes keine neue Karte. Die bestehende Karte bleibt gültig. Der neue Jahrestarif wird ab dem 16. September aktiviert und gilt bis zum 15. September des darauffolgenden Jahres.<BR /><BR />Mit dem U19 Pass können Jugendliche unter 19 Jahren die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten südtirolmobil-Verbundgebiet sowie die Regionalzüge bis Trient unbegrenzt nutzen. Die Jahresgebühr beträgt 21 Euro. Verfügt ein Elternteil über einen aktiven Fix365 Pass, kann der U19 Pass für das Kind kostenlos verlängert werden.<h3> Besondere Frist für Jugendliche des Jahrgangs 2007</h3>Für Jugendliche, die im Laufe des Jahres 2026 ihren 19. Geburtstag feiern, gilt eine besondere Frist: Der U19 Pass muss spätestens am Tag vor dem 19. Geburtstag verlängert werden. So kann er auch im Schuljahr 2026/2027 weiterhin zu den U19-Konditionen genutzt werden.<h3> Nicht bis zum letzten Moment warten</h3>Damit zum Schulbeginn alles bereit ist, empfiehlt südtirolmobil, den U19 Pass rechtzeitig zu verlängern und nicht bis zu den letzten Tagen vor Fristende zu warten. <a href="https://www.suedtirolmobil.info/de/tickets/ticketfinder/suedtirolmobil-u19-pass" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Alle Informationen zur Verlängerung des U19 Passes sowie zur erstmaligen Beantragung finden sich auf der Webseite von südtirolmobil.</a>