Öffentliche Gewässer – wie etwa Badeseen – sollten laut Staatsgesetz über einen öffentlichen Zugang verfügen. Während etwa an den beiden Montiggler Seen der Großteil des Ufergeländes frei zugänglich ist, misst der öffentliche Zugang am Kalterer See rund drei Meter. <BR /><BR />Nun wird geprüft, ob im Norden des Sees auf einem Privatgrundstück ein adäquater öffentlichen Zugang verwirklicht werden könnte.<h3> Darum scheiterte der Zugang im Süden</h3>Bereits Ende letzten Jahres hat die Gemeinde Kaltern einen Vorschlag für das Areal im Süden des Kalterer Sees präsentiert, welches dem Land seit dem Übergang vom Militär gehört. Hier sollte der Seerundwanderweg erweitert und ein Aussichtspunkt errichtet werden.<BR /><BR /> „Ein direkter Zugang in diesem Bereich scheint aber aufgrund der bestehenden landschaftlichen Bannzone, des Biotops und der Schwierigkeiten bei der Realisierung notwendiger Infrastrukturen unrealistisch“, sagt der zuständige Landesrat Peter Brunner auf Anfrage. <h3>Zugang im Norden? Ämter prüfen Vorgehensweise</h3>Es hat diesbezüglich mit der Gemeinde Kaltern anschließend Treffen und Lokalaugenscheine gegeben, so Brunner weiter: „Eine Möglichkeit wäre die Ausschreibung eines Zugangs im Norden des Sees, welcher auf einem Privatgrundstück verwirklicht werden könnte.“<BR /><BR />Eine eventuelle Ausschreibung falle aber nicht in die Zuständigkeit seines Ressorts, sagt der Landesrat: „Die Vorgehensweise wird derzeit von den Ämtern geprüft. Zudem wird es weitere Gespräche mit der Kalterer Gemeindeverwaltung geben, denn deren Bereitschaft ist bei der Realisierung eines öffentlichen Zugangs unumgänglich.“