Dienstag, 25. Januar 2022

Öffentliches Gut Wasser: Bürokratische Vereinfachungen kommen

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 25. Jänner auf Vorschlag von Landesrat Schuler beschlossen, im Rahmen einer Neuordnung die Bearbeitungsgebühren beim öffentlichen Wassergut abzuschaffen.

Die Südtiroler Landesverwaltung hat infolge des Zweiten Autonomiestatuts 1973 das Eigentum am öffentlichen Wassergut übernommen und damit auch die Aufgaben, dieses Gut zu verwalten. - Foto: © LPA/Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung Ost









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