Gruber ist kein Einzelfall, weiß die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale, Gunde Bauhofer.<BR /><BR />„Zwischen dem 1. März 2019 und dem 31. Dezember 2021 musste jeder, der ein neues Fahrzeug erworben hatte und es in Italien zuließ, eine Steuer zahlen, die auf dem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß des Fahrzeugs basiert“, erklärt Bauhofer. Das galt auch für Fahrzeuge, die in einem anderen Land zugelassen, aber nach Italien importiert und neu zugelassen wurden. <BR /><BR /><embed id="dtext86-68081021_quote" /><BR /><BR />So auch im Fall Gruber: Er hatte das Auto seiner Partnerin erworben, die zu ihm nach Südtirol gezogen war. Da sie ein ausländisches Autokennzeichen hatte, war sie durch das Salvini-Sicherheitsdekret gezwungen, das Fahrzeug umzumelden. „Sie hätte in die höchste Versicherungsklasse einsteigen müssen. So beantragte ich die Zulassung“, berichtet er. <BR /><BR />Als Käufer hätte er selbstständig die Ökosteuer bezahlen müssen, das wusste er nicht. Aber „die Unkenntnis eines Gesetzes schützt mich nicht“, sagt Bauhofer. Gruber rät sie, zu überprüfen, ob die Dienstleistung der Autoagentur, die er beauftragte, nur die Neuzulassung des Fahrzeuges oder die komplette Inverkehrbringung umfasste.<h3> Was Betroffene jetzt tun können</h3> Betroffene sollten kontrollieren, wann der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. War das vor dem 1. März 2019 der Fall, fällt keine Steuer an, auch wenn die Zulassung später erfolgte. „Autohändler sind verpflichtet, die Käufer über anfallende Kosten, Spesen und Steuern zu informieren, die mit dem Fahrzeugkauf verbunden sind.“ <BR /><BR /><embed id="dtext86-68081025_quote" /><BR /><BR />All jene, die einen Strafbescheid erhalten haben, sollten überprüfen, ob der Verkäufer dieser Pflicht nachgekommen ist. Und das sind einige: Bislang haben sich über 50 Betroffene bei der Verbraucherzentrale gemeldet. <BR /><BR />„Bei einem eventuell falschem Bescheid kann Rekurs eingereicht werden, gemäß den Anleitungen auf dem Bescheid selbst. Man kann nicht einfach nicht zahlen“, so Bauhofer. <BR /><BR />Einer, der den Bürgern zur Seite stand, wenn sie Sorgen mit dem Fiskus hatten, war der Garant für den Steuerzahler. Aber die Stelle ist derzeit vakant, ob sie erneut besetzt wird, ist unklar.