Bei Fahrten ins benachbarte Ausland sind trotz vieler Lockerungen noch mehrere Bestimmungen zu beachten. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>Von Italien nach Österreich</b><BR /><BR />Seit 19. Mai hat Österreich die Einreise aus Ländern der „Anlage A“ (dazu gehört auch Italien) wesentlich vereinfacht. Die bei der Einreise aus anderen Staaten geltende digitale Einreiseanmeldung und Quarantänepflicht fällt weg. <BR />Wer von Italien nach Österreich fährt, muss aber die <b>3-G-Regel</b> beachten: Geimpft, genesen, getestet):<BR /><b>Impfbestätigung</b>: Ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument muss eine Impfung samt Angabe des Impfstoffs bestätigen. Auch die Erstimpfung genügt, sofern diese bereits 22 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, darf diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen. Auch ein Nachweis über neutralisierende Antikörper wird akzeptiert; dieser darf ebenfalls nicht älter als 9 Monate sein. <BR /><b>Genesungszertifikat</b>: Für die Einreise genügt auch eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Corona Pass) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen 6 Monaten überstandene COVID-Infektion. <BR /><b>Test-Nachweis</b>: Auch diese Bestätigung über einen negativen PCR- oder Antigen Covid-Test muss in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes sein. Der PCR-Test darf bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein und der Antigen-Test maximal 48 Stunden.<BR />Für Pendler gelten Sonderregelungen.<BR /><BR /><BR /><b>Von Italien nach Deutschland</b><BR /><BR />Seit Sonntag, 6. Juni, ist Italien für Deutschland nicht mehr als Risikogebiet. Dies ist mit weitgehenden Lockerungen der Einreise auf dem Landweg aus Italien nach Deutschland verbunden. <BR />Wer von Italien aus nach Deutschland einreist und sich in den 10 Tagen vor der Einreise in keinem Risikogebiet aufgehalten hat, benötigt keine Einreiseanmeldung und auch keinen „3-G-Nachweis“ (Geimpft, Getestet, Genesen). <BR />Bei der Einreise mit dem Flugzeug muss aber beim Check-In bzw. beim Boarding auf jeden Fall ein negatives Testergebnis, ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgewiesen werden. Eine Einreiseanmeldung ist nicht erforderlich. <BR /><BR /><b>Von Italien in die Schweiz</b><BR />Seit 31. Mai erleichtert auch die Schweiz die Einreise; die bisher geltende Pflicht zu Registrierung, Test und Quarantäne ist für Geimpfte und Genesene aufgehoben. Wer also mit einem ärztlichen Attest nachweist, dass er in den letzten 6 Monaten vollständig geimpft wurde oder in den letzten 6 Monaten an COVID-19 erkrankt und genesen ist, darf einreisen. Der verabreichte Impfstoff muss in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassen sein. <BR />Wer dagegen mit Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug in die Schweiz will, muss vorher ein Einreiseformular (https://swissplf.admin.ch/home) ausfüllen. Dazu zählt auch ein Zwischenstopp in der Schweiz, z.B. bei Flugpassagieren, die umsteigen müssen.<BR /><BR /><BR /><b>Von Deutschland/ Österreich/Schweiz nach Italien</b><BR /><BR />Italien macht die Einreise aus Staaten der „Liste C“ (dazu zählen alle EU-Staaten sowie Israel und das Vereinigte Königreich) noch nicht ganz einfach. <BR />Jede Einreise muss über ein <b>Online-Formular</b> (Europäisches Digitales Passagier-Lokalisierungsformular dPLF) angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) in Papierform vorgelegt werden. Für die Einreise nach Südtirol ist ein eigenes Einreiseformular erforderlich.<BR />Grundsätzlich ist die Vorlage eines <b>negativen PCR- oder Antigen-Tests</b> erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf (Achtung: <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/achtung-mit-nasenfluegeltest-ueber-den-brenner-aber-nicht-zurueck-nach-suedtirol" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Der Nasenflügeltest wird nach wie vor nicht akzeptiert</a>). Die Testpflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Kinder unter 2 Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.<BR />Wer keinen Test vorweisen kann, muss für 10 Tage in Quarantäne und am Ende einen Test vornehmen. <BR />Ausnahmen gibt es für Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden. <BR />Die Einreise ist stets dem zuständigen <b>Gesundheitsamt</b> innerhalb von 48 Stunden zu melden.<BR />Nähere Informationen zum Urlaub in Südtirol gibt es <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/was-suedtirol-urlauber-jetzt-wissen-muessen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier</a>!<BR /><BR /><BR /><b>Eine gute Zusammenfassung der Reisebestimmungen bietet die Handelskammer Bozen unter: www.handelskammer.bz.it (Rubrik Dienstleistungen/Corona-Virus/Mobilität)</b>