229 Kontakte und 165 Beratungen verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle im vergangenen Jahr; 49 Personen haben Diskriminierungsfälle gemeldet. Diese werden zu statistischen Zwecken gesammelt. Die entsprechenden Daten und Zahlen teilte Priska Garbin gestern im Landtag mit. <BR /><BR />Betroffene, welche Diskriminierungen lediglich melden, so erläuterte Garbin, befürchteten entweder, dass eine Intervention ihre ursprüngliche Situation noch verschlechtern könnte, oder hegten keine Hoffnung auf eine unmittelbare Verbesserung ihrer Situation. In der Statistik unberücksichtigt sind die telefonischen Beratungen und Einzelfalleinschätzungen bei Gesprächen am Rande von Veranstaltungen.<BR /><BR /> Auffällig dabei: Sowohl Meldungen als auch Fälle von Diskriminierung haben von 2022 auf 2023 zugenommen – in allen Kategorien. Allerdings hat die Antidiskriminierungsstelle erst vor 2 Jahren ihre Tätigkeit aufgenommen und die Zunahme der Fälle ist sicherlich zu einem guten Teil der zunehmenden Bekanntheit der Anlaufstelle zuzuschreiben. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1037151_image" /></div> <BR /><BR />Die häufigsten Anfragen haben laut Garbin im Berichtsjahr den Bereich Menschen mit Behinderung betroffen, wobei vor allem die architektonischen Barrieren ein vorherrschendes Thema seien. <BR /><BR />An zweiter Stelle stünden Anfragen bezüglich Rassismus und Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit. Während es für diese Bereiche aufgrund der staatlichen und im Falle Behinderung auch der Landesgesetzgebung einen klaren Rechtsschutz gebe, wiesen alle anderen Diskriminierungsgründe Rechtsschutzlücken auf.<BR /><BR /><embed id="dtext86-65087535_quote" /><BR /><BR />„Ein Grund für die Zersplitterung des Gleichbehandlungsschutzes ist auch jener, dass es in Italien kein umfassendes Gleichbehandlungsgesetz nach deutschem Vorbild gibt, auf welches sich die Antidiskriminierungsstelle in ihren Interventionen berufen kann“, führte Garbin in ihrem Tätigkeitsbericht aus. Dies erschwere nicht nur die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle, „sondern bringt auch in der Beratung viel Unverständnis mit sich, wenn Menschen zum Beispiel aufgrund ihrer sexuellen Identität beim Zugang zu Wohnraum benachteiligt werden, es aber keinen entsprechenden Rechtsschutz gibt.“<BR /><BR />Anschließend hatten die Abgeordneten die Möglichkeit, Fragen zu stellen, dabei wurde u.a. vom Team K die Notwendigkeit von Klagen, wenn Problematiken über einen längeren Zeitraum trotz mehrmaliger Hinweise nicht gelöst würden, angesprochen. Derzeit, so Garbin, habe die Antidiskriminierungsstelle kein Klagerecht, sie könne vermitteln und eine Lösung suchen. Es sei aber klar, dass es ein Klagerecht brauche.