Wer ohne Versicherung unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss mit gesalzenen Strafen rechnen und der Pkw wird beschlagnahmt.<BR /><BR />In der Region Trentino-Südtirol scheinen 66.000 von 1,149 Millionen Fahrzeugen als nicht versichert auf – 5,7 Prozent. Dies geht aus einer Statistik der Vereinigung ANIA (Associazione nazionale fra le imprese assicuratrici) hervor. Von diesen 66.000 Fahrzeugen dürften laut einer Schätzung etwa 28.000 in Südtirol zirkulieren. Auffallend ist dabei, dass die Zahl der nicht versicherten Fahrzeuge in der Region in den vergangenen Jahren sehr stark gestiegen ist – im Vergleich zum gesamtstaatlichen Durchschnitt und anderen Regionen. In nur zwei Jahren soll die Zahl der nicht versicherten Wagen in Trentino-Südtirol um fast die Hälfte nach oben geschnellt sein – von 42.000 auf 66.000.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1198650_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Wer sein Auto nicht versichert und dabei erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen. Der Pkw wird beschlagnahmt und der Autobesitzer muss eine Verwaltungsstrafe von 866 Euro entrichten, zudem sind 5 Führerscheinpunkte weg, sagt Carli. Bezahlt jemand binnen fünf Tagen die Verwaltungsstrafe, dann muss er immerhin noch 606,20 Euro überweisen. Bezahlt der Autobesitzer die Strafe und weist dann nach Abschluss einer zumindest sechsmonatigen Versicherungspolizze diese den Ordnungskräften vor, dann erhält er seinen Pkw wieder zurück. Dafür hat ein Autobesitzer aber nur 60 Tage Zeit. „Bleibt der Fahrer hingegen in dieser Zeit untätig, so wird das Auto eingezogen“, erklärt der Ortspolizeichef. <h3> Auch Verschrottung ist eine Option</h3>Ein Autobesitzer hat aber noch eine zweite Möglichkeit: Ist das Auto alt, kann er innerhalb einer Frist um Verschrottung ansuchen – wenn die Polizei dies genehmigt, und dann muss nur mehr die Hälfte der Verwaltungsstrafe bezahlt werden. <BR />Für Wiederholungstäter, die innerhalb von zwei Jahren ein zweites Mal ohne Versicherung ihres Pkw erwischt werden, wird es besonders teuer: Diese müssen die doppelte Verwaltungsstrafe – 1.732 Euro – zahlen – und es gibt keinen Skonto mehr fürs zügige Bezahlen innerhalb von fünf Tagen. Das Fahrzeug wird für 45 Tage stillgelegt. Und der Führerschein wird für ein bis zwei Monate eingezogen – für wie lange, entscheidet dann das Regierungskommissariat, sagt Carli.<BR />Versicherungspolizzen sind für Familien auch ein Kostenfaktor – manche Fahrer geben dann gegenüber den Ordnungskräften an, mit der Bezahlung in Verzug geraten zu sein, weil sie das monatliche Gehalt noch nicht erhalten haben. <BR />Um die Versicherungspolizze nicht bezahlen zu müssen, sind die Polizzen-Abschnitte auch gefälscht worden, berichtet Carli. In solchen Fällen könne ein Autolenker strafrechtlich belangt werden.