Wenn die Corona-Maßnahme missachtet wird, werden der Gast und der betroffene Betrieb oder Veranstalter zur Kasse gebeten. <BR /><BR /><BR /><BR />Bis jetzt haben sich die Ordnungskräfte mit Strafen zurückgehalten, doch am Wochenende ist die Schonfrist vorbei: In Restaurants, Bars, bei Festen und anderen Events werden die neuen Corona-Vorschriften, die seit 6. August in Kraft sind, genau kontrolliert. <BR /><BR />Bei einer Sitzung im Regierungskommissariat, an der Wirtschaftsvertreter und Vertreter der Ordnungskräfte teilnahmen, wurde gestern die derzeitige Corona-Situation besprochen. Sanitätsdirektor Dr. Pierpaolo Bertoli berichtete, dass es außer den Infektionsfällen in Caorle zurzeit keinen größeren Infektionsherd in Südtirol gebe. <BR /><BR />Die Wocheninzidenz liege zwischen 50 und 60. Nur etwa 3 Prozent der Covid-Normalbetten seien derzeit belegt und etwa 2 Prozent der Covid-Intensivbetten. Zudem sei die Zahl der infizierten alten Menschen sehr niedrig. Aber: Die Patientenzahl sei insgesamt im Steigen begriffen und man dürfe die derzeitige Situation nicht unterschätzen, warnte Dr. Bertoli. <BR /><BR /><b>Ab jetzt wird kontrolliert</b><BR /><BR />Auch deshalb soll nun bei den Kontrollen angesetzt werden, bei denen man bisher auf Aufklärung und Sensibilisierung: Die Green-Pass-Kontrollen sollen nicht nur in der Gastronomie intensiviert werden, sondern in allen Bereichen, in denen die neue Verordnung zur Anwendung kommt. So könnten am Wochenende auf Festen stichprobenartig Besucher kontrolliert werden, ob sie den Grünen Pass auch tatsächlich haben. Nur mehr Einlass mit Grünem Pass haben Besucher zudem auch bei Konzerten, im Theater, in Kinos, Museen oder bei Ausstellungen. <BR /><BR />Wer als Gast ohne Grünen Pass in Gastlokalen in jenen Bereichen erwischt wird, wo der Pass vorgeschrieben ist, muss mit einer Geldbuße von 400 bis 1000 Euro rechnen, teilt der Hoteliers- und Gastwirteverband auf Anfrage mit. Wird nun eine Geldbuße von 400 Euro verhängt, so wird diese um ein Drittel reduziert, wenn die Geldbuße innerhalb von 5 Tagen bezahlt wird – aber man bezahlt immerhin auch dann noch 280 Euro. <BR /><BR /><b>Auch der Gastwirt zahlt</b><BR /><BR />Auch für den Gastwirt, der den Grünen Pass der Gäste nicht kontrolliert, kann eine Geldbuße von mindestens 400 Euro verhängt werden. Wenn ein Gastwirt 3 Mal solche Übertretungen begeht, dann kann zudem der Gastbetrieb für bis zu 10 Tage geschlossen werden. Eine Betriebsschließung kann vom Land aber auch nach nur einer Übertretung schon verhängt werden – wenn etwa bei einer Kontrolle eine sehr große Anzahl an Gästen ohne Grünen Pass angetroffen würde – wie es bei einer Hochzeitsgesellschaft der Fall sein könnte, heißt es von Seiten der Ortspolizei. <BR /><BR />Beim HGV trudeln täglich hunderte von E-mails herein mit Anfragen über die Corona-Regeln. „Unsere Mitglieder nehmen die Pflichten zum Grünen Pass ernst“, betont HGV-Direktor Thomas Gruber.<BR /><BR />