Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Termin zur Pflichtimpfung nicht wahrgenommen haben, müssen in dieser Woche ihren Arbeitsplatz verlassen. <BR /><BR /><BR /><BR />Noch immer gibt es rund 2600 impfpflichtige Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Altersheimen und Behinderteneinrichtungen ohne Impfung. Die ersten 360 Pflichtimpftermine waren in der vergangenen Woche an mehreren Tagen bis einschließlich Samstag angesetzt worden. Nur 27 wurden wahrgenommen, das sind nur 7,5 Prozent. Das heißt aber auch: 333 Personen müssen in den kommenden Tagen per Gesetz suspendiert werden und gehen den jeweiligen Arbeitgebern (vorerst) verloren. <BR /><BR />Die Prozedur ist vorgegeben – und lässt den säumigen Mitarbeitern jede Chance, sich zu besinnen. Nach der Feststellung, dass sie ihrer Impfpflicht nicht nachgekommen sind, wurden die betreffenden Personen (3926) angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. <BR /><BR />Wer keine triftigen Gründe angeben konnte, wird letztendlich zu einem Pflichttermin geladen. Wird dieser nicht eingehalten, muss man dem Mitarbeiter 3 weitere Werktage zugestehen, die Impfbescheinigung doch noch nachzureichen. Erfolgt dies nicht, muss der impfpflichtige Mitarbeiter suspendiert werden – und zwar sofort. <BR /><BR /><b>Die ersten Kontrollen</b><BR /><BR />Die Mitarbeiter, die ihren Impftermin am vergangenen Montag hatten und nicht wahrgenommen haben, werden den entsprechenden Brief morgen erhalten. Dies sind, wie berichtet, 25. Die restlichen 308 bekommen diesen Brief in den nächsten Tagen. Der Arbeitgeber ist zur Suspendierung verpflichtet, es sei denn, er findet einen anderen Bereich für den Arbeitnehmer innerhalb des Betriebes ohne Impfpflicht – etwa in der Küche. Das dürfte aber nur für wenige gelingen. <BR /><BR />Bei einer Suspendierung erhält der Mitarbeiter nicht nur kein Gehalt, auch Rentenbeiträge werden nicht für ihn gezahlt. Und auch Arbeitslosengeld gibt es nicht, da die Person weiterhin als Mitarbeiter geführt wird. Eine Rückkehr ist allerdings zu jedem Zeitpunkt möglich. Es reicht der Nachweis der Erstimpfung – und die Suspendierung wird sofort aufgehoben. <BR /><BR /><b>Problem für die Sanität</b><BR /><BR />Die Suspendierung liegt nicht im Ermessen des Arbeitgebers. Und erste Kontrollen durch die Spezialeinheit der Carabinieri NAS werden auf Staatsgebiet bereits durchgeführt. Sollte nichtgeimpftes Personal, das den Pflichttermin nicht wahrgenommen hat, am Arbeitsplatz angetroffen werden, haftet der Arbeitgeber. <BR /><BR />Schwer enttäuscht zeigt sich Generaldirektor Florian Zerzer, auf den im Sanitätsbetrieb im schlimmsten Fall 900 Suspendierungen zukommen könnten. „Ich hoffe noch immer, dass es schlussendlich nicht so viele sein werden, aber wenn wir tatsächlich einige 100 Mitarbeiter suspendieren müssen, dann werden wir Dienste schließen müssen“, so Generaldirektor Zerzer. <BR />