Wer sich in die Notaufnahme (Erste Hilfe) begibt, ohne dass es sich dabei um einen „dringenden“ oder „gerechtfertigten“ Besuch handelt, sollte in Südtirol schon seit Jahren mit 50 Euro zur Kasse gebeten werden: So sieht es eine Landesbestimmung vor. Zusätzlich müsste der Patient für erhaltene Fachleistungen zahlen – bis zu 100 Euro. In den Krankenhäusern von Brixen und Sterzing hat es laut Primar Dr. Martin Ogriseg im Jahr 2016 immerhin 258 Patienten gegeben, bei denen diese „50-Euro-Strafgebühr“ eingehoben worden ist.Dabei scheinen diese 50 Euro für viele Patienten keine wirkliche Abschreckung zu sein. Denn manche rechnen sich genau aus, dass sie damit relativ günstig davon- und vor allem schnell drankommen.Ob diese „Strafgebühr“ verlangt wird oder nicht, darüber entscheidet der jeweilige Arzt, der den Patienten behandelt. Der Arzt muss also quasi auch noch als Richter auftreten – und damit beginnen die Probleme. hof Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".