Dieses muss entscheiden, ob dem Auslieferungsersuchen der Wiener Justiz, die Seisenbacher mit internationalem Haftbefehl suchen hatte lassen, entsprochen wird.Die Ukraine bewilligt die Auslieferung ausländischer, zur Strafverfolgung ausgeschriebener Verdächtiger dann, wenn ihnen vom ersuchenden Staat strafbare Handlungen vorgeworfen werden, die mit mehr als einem Jahr Haft oder „schwerer Strafe“ bedroht sind. Das trifft auf den unter mehrfachen Kindesmissbrauchs-Verdacht geratenen Seisenbacher zu. Für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen sieht das österreichische Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren vor.War 7 Monate untergetauchtDer Doppelolympiasieger war seit vergangenem Dezember von der Bildfläche verschwunden, als Seisenbacher kurz vor seinem geplanten Prozess wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen – er soll sich als Trainer in einem Wiener Judo-Verein an ihm anvertrauten Mädchen vergangen haben – untertauchte. Was Seisenbacher letztlich nach Kiew geführt hatte und wie dieser die sieben Monate seiner Flucht zugebracht hat, konnte sein Verteidiger nicht beantworten.Seisenbachers Festnahme war von der ukrainischen Polizei ins Internet gestellt worden (Video): Hier öffnenWie viel Zeit verstreichen wird, bis seitens der ukrainischen Behörden eine Entscheidung über das Wiener Auslieferungsersuchen vorliegt, ist unklar. „Die Dauer bis zur tatsächlichen Übergabe kann nicht abgeschätzt werden, zumal diese maßgeblich davon abhängt, ob die auszuliefernde Person mit rechtlichen Mitteln gegen die Auslieferung vorgeht oder dieser zustimmt“, so Rudolf Jocher, amtierender Ressort-Mediensprecher im Justizministerium.apa