Mehr noch: Einige der Handlungen, die die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, fallen nicht einmal in seinen Zuständigkeitsbereich. So zumindest wird es in der Begründung der gerichtlichen Verordnung unterstrichen, mit der die vorbeugende Verwahrungshaft aufgehoben wurde. Wie berichtet, war Marri gemeinsam mit vier weiteren Südtirolern wegen Verdacht auf Mittäterschaft an illegalem Abfallhandel verhaftet worden. 16 Tage lang saß er im Bozner Gefängnis ein. <BR /><BR />Marri wird u. a. vorgeworfen, gemeinsam mit Amtsdirektor Angelucci ein Dokument mit dem Titel „Asche aus Biomasse – amtliche Auslegung“ erstellt zu haben, in dem alle Gründe aufgeführt worden seien, weshalb das Restmaterial aus dem Fernheizwerk in Vierschach als Nebenerzeugnis einzustufen sei – und nicht als Abfall, wie die Staatsanwaltschaft überzeugt ist. <BR /><BR />Laut Freiheitsgericht könne weder aus diesem Dokument noch aus der Anfrage beim Umweltministerium geschlossen werden, dass damit versucht worden sei, eine verwaltungsrechtliche Deckung für eine Rechtswidrigkeit zu erlangen. <BR /><BR />Vielmehr hätten die Beamten abklären lassen wollen, worum es sich handelte. Auch habe die „amtliche Auslegung“ nicht dem Zweck gedient, die Umweltermittler in die Irre zu führen: Das Dokument habe nur die Kriterien aufgelistet, die erfüllt sein müssten, um ein Material als Nebenerzeugnis auszuweisen. <BR /><BR />Marri wird auch angelastet, bei Kontrollen in den Fernheizwerken von Vierschach, Laas und Ritten nie etwas beanstandet zu haben. Anhand der von den Verteidigern Martin Fill und Ivan Werdaner vorgelegten Unterlagen stellt das Gericht hingegen fest, dass der Umweltinspektor die Restasche sogar in einem Schreiben an den Betreiber des Fernheizwerks Leeg in Laas als Abfall eingestuft habe. Dies allerdings nur aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Dokumentation, da Marri kein Chemiker sei und Analysen gar nicht in seine Zuständigkeit fallen würden. <BR /><BR />Deshalb hätte er auch weder erheben noch wissen können, ob das jetzt von den Ermittlern beanstandete Material potenziell gefährliche Rückstände enthalten könnte. Auch für den Vorwurf, wonach er die Ausstellung von Verwaltungsstrafen an die Fernheizwerkbetreiber gebremst habe, fehle laut Freiheitsgericht jede Grundlage.