Das hat am Dienstag der Trienter U-Richter Enrico Borrelli entschieden. Für Personen, die im Verdacht stehen, sich zur Begehung illegaler Tätigkeiten zusammengeschlossen zu haben, scheine keine andere Maßnahme geeignet als die Verwahrungshaft in einer Strafanstalt. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihrem Antrag auf vorbeugende Verwahrungshaft argumentiert, dass sowohl Beweisverdunkelungs- als auch Tatwiederholungsgefahr bestehen würde. Offenbar sah der Richter diese potenziellen Gefahren weiterhin als gegeben an. <BR /><BR />Wie berichtet, stehen Verdachtsmomente auf illegalen grenzüberschreitenden Abfallhandel bzw. Mittäterschaft durch Unterlassung sowie Handelsbetrug im Raum. Die Ermittler glauben, dass Restasche aus Fernheizwerken – darunter jene in Laas und Vierschach – in verschiedene Länder exportiert worden sei. Die Asche sei als Bestandteil von Produkten wie Grillbriketts, „Terra-Preta“-Dünger und zur Herstellung von Beton und Asphalt benutzt worden, anstatt sie als Abfall zu behandeln und entsorgen zu lassen, so der Hauptvorwurf.<BR /><BR />Die Beschuldigten weisen sämtliche Vorhaltungen zurück. Es handle sich keinesfalls um Restasche, sondern um Holzkohle, die – wie die Hersteller der Schwebebettvergasungsanlage der Heizwerke betonen – den EU-Verordnungen entspreche, alle Grenzwerte für Inhaltsstoffe würden eingehalten. <BR /><BR /> Indes dürften die Verteidiger der Betroffenen wohl die Abweisung ihrer Anträge befürchtet haben. Rechtsanwalt Martin Fill, der Andreas Marri vertritt, hat bereits am Samstag – noch vor der richterlichen Entscheidung – das Freiheitsgericht angerufen. Rechtsanwalt Markus Mayr – für Andreas Tappeiner und Hugo Trenkwalder – sowie sein Kollege Igor Janes für Rupert Rosanelli haben inzwischen nachgezogen. <BR /><BR />Der Verteidiger von Amtsdirektor Giulio Angelucci, Rechtsanwalt Alberto Cunaccia, hatte den Enthaftungsantrag für seinen Mandanten sofort ans Freiheitsgericht gestellt. Die Verhandlung ist für den 3. Juni anberaumt. Noch in der Schwebe war gestern die Entscheidung über die von der Staatsanwaltschaft beantragte Suspendierung des Generaldirektors der Landesumweltagentur, Flavio Ruffini. Er hat dem Richter am Montag Rede und Antwort gestanden. Ruffini ist nach wie vor im Amt. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.