<BR /><BR /><BR />Eine Digitalkopie des Ausweises jenes Italieners, der am Bozner Landesgericht nach zwei Freisprüchen in ebenso vielen weiteren Gerichten in Italien seine Unschuld beweisen musste, kam in den Besitz von unbekannten Betrügern. <h3> Mit Digitalkopie des Ausweises Kreditkarte bestellt </h3>Den Ausweis benutzten die Kriminellen in der Folge, um bei einem Finanzdienstleister eine aufladbare Kreditkarte zu bestellen, auf die sie von weiteren Betrugsopfern Geld überweisen ließen. Das Verfahren gegen den Mann wurde jetzt eingestellt. Es kostete ihn aber zum dritten Mal Geld und Zeit – und wirft die Frage auf, wie man sich vor Identitätsklau schützen kann.<BR /><BR /><BR />„Es würde mich auch verdächtig stimmen, wenn ich in ein physisches Geschäft gehe und man mich sofort bitten würde, meinen Ausweis auszuhändigen“, sagt Rechtsanwalt Stefano Albertini, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums in Bozen. Genauso skeptisch sollte man deshalb im Netz auf Anfragen zur Übermittlung des eigenen Ausweises reagieren. <BR /><h3> Meldepflicht für Gäste erfordert Kopie von Ausweis </h3>Kurzzeitvermieter und Gastbetriebe müssen beim Check-in dem entsprechenden Amt in der Quästur die Daten ihrer Gäste mitteilen. Und dafür brauchen sie eine Kopie des Ausweises. <BR /><BR />Zumal aber einige Unterkünfte aus der Ferne betrieben werden und die Gäste autonom einchecken können, werden die Letztgenannten oft gebeten, vor ihrer Ankunft eine Kopie ihres Ausweises weiterzuleiten.<h3> Check-In mittels Digitalausweis erst untersagt – Dann von Verwaltungsgericht wieder ermöglicht </h3>Zwar hatte das italienische Innenministerium 2024 mit einem Rundschreiben das Einchecken von Wohnungs- und Hotelgästen aus der Ferne, sprich durch Übermittlung der digitalen Kopie des Ausweises, untersagt. Allerdings erwirkten einige Vereinigungen mit einem Rekurs beim Verwaltungsgericht Latium die Annullierung der Maßnahme, so Albertini.<BR /><BR />Der Leiter des EVZ Bozen rät deshalb, stets vorsichtig zu sein und die Informationen des Gastbetriebs vor der Reservierung zu überprüfen. „Das Tourismusministerium hat eine Datenbank der Gastbetriebe angelegt, mit der man überprüfen kann, ob es sich um Unternehmen handelt“, erklärt er. <BR /><BR />Und zwar mit dem seit heuer auch für Kurzzeitvermietungen verpflichtenden CIN-Code („Codice identificativo nazionale“). Im Allgemeinen sollte man davon absehen, Daten außerhalb der Kommunikationskanäle der Reservierungsportale weiterzuleiten.