Für Mair ist das Ende der Fahnenstange hingegen erreicht. „Die Wahrheit ist, dass einige alles so lassen wollen, wie es ist. Wenn die SVP meint, sie kann sich das leisten, bitte.“<BR /><BR />Ulli Mair will die Ortspolizei aufwerten. Einen Polizisten auf 1000 Einwohner. Ursprünglich sollten sie in Korps von mindestens zehn Polizisten zusammengeschlossen sein, dann reduzierte man auf Druck der Gemeinden auf sieben. Auch Verwaltungspersonal wird finanziert. Diese Woche musste die Gesetzgebungskommission im Landtag aber auf Februar verschoben werden, weil der Rat der Gemeinden sein Gutachten erst am 30. Jänner abgeben wird.<BR /><BR />Allemal reicht den Gemeinden der Text nicht. „Das Verwaltungspersonal muss als Teil des Korps mitgezählt werden“, fordert Präsident Oberstaller. Es gebe Bedenken, dass die Korpsgröße von sieben zu schwer zu erreichen sei. Beispiele seien Täler wie z.B. Passeier. „Sieben Polizisten braucht es nicht, an Meran will man sich nicht anschließen.“ Zähle das Verwaltungspersonal zum Korps, so käme man leichter auf sieben und zu Finanzierungen. Mairs Einwand, dass das Staatsgesetz nur Polizisten im Korps zulasse, wischt Oberstaller vom Tisch: „Sind wir autonom oder sind wir es nicht?“<h3> „Einige wollen nichts ändern“</h3>Das bringt Mair auf die Palme. Man sei bereits Kompromisse eingegangen. „Die Korpsgröße wurde reduziert, Verwaltungspersonal wird finanziert. Die Landesregierung hat entschieden. Das ist jetzt ein Grundgerüst, von dem wir nicht mehr abgehen“, so Mair. Sauer stößt ihr auf, dass sich am 9. Februar jetzt auch noch die SVP-Leitung einklinkt. „Die Wahrheit ist, dass einige nichts ändern wollen. Die SVP hat bei der Reform der Ortspolizei bereits Arnold Schuler über die Klinge springen lassen. Inzwischen sind elf Jahre vergangen und die Sicherheitslage hat sich verschlechtert. Wenn die SVP meint, sie kann sich das leisten, bitte“, so Mair.<BR /><BR />Oberstaller kontert: „Es geht nicht darum, etwas zu verhindern, sondern ein Gesetz zu haben, das in allen 116 Gemeinden funktioniert. Dieses Gesetz betrifft einzig und allein die Gemeinden, die es umsetzen müssen.“ Letztendlich entscheide der Landtag und der täte gut daran, auf die Wünsche der Gemeinden einzugehen.