Die am 3. März gegründete Einrichtung soll nach eigenen Angaben zivile und wirtschaftliche Streitigkeiten durch Schiedsverfahren lösen, die sich an den Grundsätzen der Scharia, des islamischen Rechts, orientieren. Die Ermittlungen wurden aufgrund der Anzeige eines Anwalts mit Verbindungen zur Partei „Futuro Nazionale“ um General Roberto Vannacci aufgenommen.<BR /><BR />Gegründet wurde die Kammer von dem in Padua zugelassenen Rechtsanwalt Omar Vanin, der auch als Lehrbeauftragter an der Universität Padua tätig ist. Die Organisation bezeichnet sich öffentlich als Weg zu einer „islamischen Justiz in Italien“. In ihrer Satzung verwendet sie zudem die Bezeichnung „Scharia-Gericht“.<BR /><BR />Genau das Verhältnis zwischen italienischem und islamischem Recht steht nun im Mittelpunkt der Überprüfung. Nach den Angaben zum Regelwerk sollen die Schiedsrichter islamische Rechtsgrundsätze anwenden. Für Fragen, die von der Scharia nicht geregelt werden, verweist die Satzung auf das italienische Recht. Die Staatsanwaltschaft soll nun klären, wie die Einrichtung ihre Tätigkeit konkret ausüben will und ob sie sich dabei innerhalb des nach italienischem Recht zulässigen Rahmens bewegt.<BR /><BR />Der Staatsanwalt von Padua, Angelantonio Racanelli, bestätigte die Eröffnung eines sogenannten Verfahrens nach Modell 45. Dabei gibt es zunächst weder Beschuldigte noch einen konkreten Straftatverdacht. Die Staatsanwaltschaft werde die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben wahrnehmen und die notwendigen Prüfungen vornehmen, sagte Racanelli.<BR /><BR />Auch der Vorsitzende des Außenausschusses und Verteidigungsausschusses des italienischen Senats, Maurizio Gasparri, forderte Aufklärung. Er richtete eine Anfrage an Innenminister Matteo Piantedosi und an Justizminister Carlo Nordio. Darin will er unter anderem wissen, ob die Behörden über die Einrichtung informiert seien und ob die Vereinbarkeit ihrer Satzung und ihres Regelwerks mit der italienischen Verfassung und den geltenden Gesetzen geprüft worden sei. Gasparri fragt zudem, ob das sogenannte „Scharia-Gericht“ bereits Entscheidungen getroffen habe. <BR /><BR />Die Regierung solle außerdem darlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen wolle, damit mögliche Schiedsverfahren ausschließlich innerhalb der Grenzen des italienischen Rechtssystems stattfinden. Auch der Senator Ivan Scalfarotto von der Oppositionspartei Italia Viva richtete eine Anfrage an die Minister für Justiz und Inneres. Schiedsverfahren seien in Italien grundsätzlich zulässig, sagte Scalfarotto. Eine abgeschottete Paralleljustiz dürfe es in Italien jedoch nicht geben.