Das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe solle jedoch nicht angetastet werden.Vorsitzender der „Studienkommission“ ist der Dekan des vatikanischen Ehegerichts, der Römischen Rota, Pio Vito Pinto. Dem neuen Gremium gehört auch der österreichische Franziskanerpater Nikolaus Schöch an. Der aus Innsbruck stammende Kirchenrechtler ist stellvertretender Kirchenanwalt am obersten kirchlichen Gerichtshof, der Apostolischen Signatur.2012 knapp 50.000 Ehen für nichtig erklärtEhenichtigkeitsverfahren können derzeit in einigen Teilen der Weltkirche mitunter einige Jahre dauern. Bisher müssen für eine Ehenichtigkeitserklärung zwei gerichtliche Instanzen übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass eine Ehe im katholischen Sinne nie bestanden hat.Im Fall eines abweichenden Richterspruchs wird der Fall an das vatikanische Ehegericht, die Römische Rota, überwiesen. In manchen Ländern werden die Verfahren zusätzlich durch eine Überlastung der Kirchengerichte oder das Fehlen von Kirchenrichtern in die Länge gezogen.Nach den jüngsten Angaben wurden 2012 weltweit knapp 50.000 Ehen für nichtig erklärt – bei insgesamt knapp 74.000 abgeschlossenen Verfahren. Davon entfielen mit 26.000 mehr als die Hälfte der annullierten Ehen auf die USA.Der Vatikan prüft seit geraumer Zeit Möglichkeiten zu einer Vereinfachung der Verfahren. Erwogen wird hierbei, die bisher verpflichtende Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch ein weiteres Gericht wegfallen zu lassen. Geprüft wird zudem, ob anstelle des bisher obligatorischen Richterkollegiums ein Richter ausreichen könnte. Auch Möglichkeiten einer Beschleunigung des Verfahrens durch den Diözesanbischof stehen zur Debatte. Die Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren ist auch ein Thema der Weltbischofssynode über die Familie im Oktober.In einem Ehenichtigkeitsverfahren geht es um die amtliche Feststellung, ob eine gültige Ehe im katholischen Sinne besteht. Mögliche Gründe für eine ungültige Ehe können Formfehler bei der Eheschließung sein. In der Regel werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht.Ein Willensmangel liegt etwa vor, wenn ein Partner von vorneherein einen Kinderwunsch ausschließt, ein Erkenntnismangel, wenn etwa einem der Partner nicht bewusst ist, dass eine Ehe nach katholischem Verständnis unauflöslich ist.apa