<?O_Zwischentitel><?_O_Zwischentitel>Von der Anklage umfasst sind auch drei Versuche von Oktober bis Dezember 2014, bei denen das Betäubungsmittel nicht die vom 42-Jährigen gewünschte Wirkung entfaltete oder sich nicht rückstandslos in einem Getränk auflösen ließ, sagte der Staatsanwalt. <BR /><BR />Die Vorwürfe stützen sich den Angaben zufolge insbesondere auf Online-Kommunikation, in der der Beschuldigte die Tat dokumentiert und Bilder verschickt habe.<BR /><h3> 42-Jähriger berichtete Deutschem von Missbrauch</h3>Der Anklageschrift zufolge trat der 42-Jährige zunächst über E-Mail mit dem Deutschen „in Austausch“, der ihm „Erfahrungsberichte und Videos und Fotos der Taten übermittelt“ und ihn „zur Nachahmung angeregt“ habe. „Der Beschuldigte habe sich entschlossen, selbst auch seine Lebensgefährtin zu betäuben und sexuell zu missbrauchen“, heißt es darin. Ende März 2014 soll der Niederösterreicher seine Freundin sediert haben.<h3> Gesprächspartner aus Deutschland hatte seine Frau 15 Jahre lang sediert und vergewaltigt</h3>Nachdem die Frau weggedämmert war, kam es zu einer Reihe von Missbrauchshandlungen, die der Angeklagte auch bildlich dokumentierte. <BR />Das Material übermittelte er am nächsten Tag samt einem eingehenden Bericht seinem deutschen Gesprächspartner. In weiterer Folge informierte er den Mann, der in Niedersachsen über 15 Jahre hinweg seine Ehefrau immer wieder sediert und vergewaltigt hatte, laut Anklage über eine einschlägige Kommunikationsapplikation „noch ausführlicher über den erfolgten fortgesetzten und wiederholten Missbrauch“. <BR /><h3> Angeklagter: „Wollte mich profilieren“ </h3>Der 42-Jährige sagte vor Gericht, er habe in den Chats „mehr beschrieben als tatsächlich stattgefunden hat“, weil er sich „profilieren wollte“. „Es gibt hier nichts zu beschönigen“, sagte der Verteidiger. „Die Taten liegen über zehn Jahre zurück, seit damals ist nichts Derartiges mehr passiert“, hielt er fest. <BR /><BR />Sein Mandant sei unbescholten und nehme Psychotherapie in Anspruch, erklärte der Jurist und bat um ein mildes Urteil. Dem 42-Jährigen droht im Fall einer anklagekonformen Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren.<h3> Wegen vollendeter Tat und Versuch schuldig gesprochen </h3>Die Urteilsberatung dauerte nur wenige Minuten. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte wegen einer vollendeten Tat und eines Versuchs. <BR /><BR />Bei der Bemessung der Haftdauer seien auch generalpräventive Gründe zu berücksichtigen gewesen, sagte der vorsitzende Richter: Die Strafe „muss ein klares Signal sein, dass so etwas massive Konsequenzen hat“.<h3> Angeklagter habe Wirkung der Mittel nicht abschätzen können </h3>Erschwerend waren laut dem Richter das Zusammentreffen von zwei Verbrechen, dass der Angeklagte das Vertrauensverhältnis zu seiner damaligen Partnerin „massiv ausgenützt“ habe und die Wirkung der Mittel nicht abschätzen konnte. Mildernd wirkten sich die Unbescholtenheit und das Geständnis aus.<BR /><BR />Der 42-Jährige wurde auch dazu verurteilt, seiner früheren Lebensgefährtin 10.120 Euro zu zahlen. Mit den restlichen Ansprüchen wurde das Opfer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und die Privatbeteiligtenvertreterin gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.