Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hatte auf einer Pressekonferenz am Montag das Modell des Standardkosten-Vergleichs im Gesundheitswesen vorgestellt. Genaue Zahlen waren dabei jedoch nicht genannt worden.Daraufhin forderte die Ärtzegewerkschaft Anaao die Herausgabe der vollständigen Studie des Gesundheitsökonomen Alberto Pasdera und legte am Verwaltungsgericht Rekurs ein.Diesem wurde am Mittwoch von Arbeitsrichterin Eliana Marchesini stattgegeben. Außerdem muss der Südtiroler Sanitätsbetrieb für die Gerichtskosten aufkommen.Sanitätsbetrieb: „Rekurrieren nicht gegen das Urteil!“ Der Südtiroler Sanitätsbetrieb verzichtet in Absprache mit Gesundheitslandesrätin Martha Stocker auf einen Rekurs innerhalb von 15 Tagen, heißt es in einer Presseaussendung. „Das Gericht ist leider nicht der Argumentation des Betriebes gefolgt“, erläutert Generaldirektor Andreas Fabi in einer ersten Reaktion: „Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Herausgabe der Analyseergebnisse zu vielen Polemiken und Missverständnissen führen wird. Der direkte Vergleich von Abteilungen und Diensten ist eine sehr heikle Angelegenheit; die Ergebnisse der sog. „Standardkosten-Analyse“ müssen interpretiert und erläutert werden. Aus unserer Sicht macht dies, nach wie vor nur intern Sinn – im Rahmen der Budgetgespräche und Führungskräfte-Besprechungen.“ Der Sanitätsbetrieb werde dem Urteil in Kürze Folge leisten; den Gewerkschaftsorganisationen werden demnach, wie vom Arbeitsgericht gefordert, die Zusammenfassungen („schede di sintesi“) der effektiven und Durchschnittskosten der erhobenen Abteilungen und Dienste zur Verfügung gestellt, weiters die DRGs (Fallpauschalen) mit Angabe der jeweiligen Abteilung bzw. Dienst.Angesichts der riesigen Datenmenge, die im Laufe des „Standardkosten“-Projektes erhoben worden sind (insgesamt 114.285 Datensätze), kann Generaldirektor Andreas Fabi dem Urteil in Teilen auch etwas Positives abgewinnen: „Zumindest ist jetzt klar, dass der Zugang nicht die Datenbank betrifft, sondern die Ergebnisse des Projektes, die in synthetischer Form geliefert werden müssen. Weiters ist auch im Dilemma zwischen der Forderung der Ärzte-Gewerkschaft der ANAAO nach Transparenz und Klarheit und dem betrieblichen Bedürfnis, Polemiken zwischen Abteilungen und Diensten zu vermeiden, nunmehr die Entscheidung gefallen. Folgerichtig verzichten wir im Einvernehmen mit der Landesrätin auch auf einen Rekurs.“