Die gesamtstaatliche Föderation der Basisärzte FIMMG hatte bekanntlich beanstandet, dass in Südtirol das italienweit geltende Limit von tausend Patienten je Arzt nicht gelte. Von der Landesregierung war dieses Limit mit 1500 festgelegt worden. Die Basisärzte haben vom Arbeitsgericht mit ihrer Eingabe recht erhalten. „Der Landesvertrag ist eine Ergänzung zum gesamtstaatlichen Kollektivvertrag und kommt den Ärzten in Südtirol zu Gute“, meint der Landeshauptmann, „das Urteil könnte somit der gesamten Ärzteschaft in Südtirol zum Nachteil gereichen.“Denn: „Wir können generell den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag für die Basisärzte geltend machen. Dann schneiden sie sich ins eigene Fleisch“, so der Landeshauptmann.