Flavio Ruffini war im Rahmen der Operation „Alpenkohle“ ins Visier der Trienter Ermittler geraten. Insgesamt wird dabei gegen 19 Personen ermittelt. Im Raum steht der Verdacht auf gemeinschaftlichen, grenzüberschreitenden Handel mit illegalem Müll bzw. Mittäterschaft durch Unterlassung. Eben letzteres wird Ruffini vorgeworfen. <BR /><BR />U-Richter Enrico Borrelli wollte Ruffinis Einvernahme abwarten, bevor er über seine – von der Staatsanwaltschaft beantragte – Suspendierung vom Dienst entscheiden würde. Am Montag stand Ruffini nun den Ermittlern Rede und Anwort. Seine Verteidiger Paolo und Federico Fava hinterlegten eine 25-seitige Verteidigungsschrift und beantragten, Ruffinis Suspendierung abzulehnen. Untergeordnet regten die Verteidiger an, dass diese nur für den Bereich Abfall gelten und Ruffini seine anderen Zuständigkeiten behalten sollte. Die Staatsanwaltschaft gab dazu ihre Zustimmung.<BR /><BR />Doch der U-Richter entschied anders und suspendierte Ruffini für die Dauer eines Jahres von allen öffentlichen Ämtern. Begründet wurde dies damit, dass Ruffini über Rechtsverstöße im Bilde gewesen sei und bewusst entgegen den Vorschriften gehandelt habe – Kontrollen seien behindert worden, um sie zu umgehen oder zu verzögern. Der Umfang seiner Aktivitäten und die Vielzahl der Kontakte würden demnach die Möglichkeit ausschließen, Ruffins Tätigkeitsbereich nur einzugrenzen, befand der Richter in seiner Verordnung. <BR /><BR />Ruffinis Verteidiger reagierten verwundert. „In unseren Augen ist die Entscheidung unverhältnismäßig und jenseits jeglicher Logik eines Vorbeugebedarfes“, sagte Federico Fava. Heute legen die Verteidiger vor dem Freiheitsgericht Berufung ein, sie rechnen mit einer Entscheidung innerhalb Juni. Zumindest bis dahin greift die Verordnung aber: Ruffini ist seines Amtes enthoben. <BR /><BR />Bereits am 3. Juni muss das Trienter Freiheitsgericht hingegen befinden, ob für die fünf Südtiroler Verhafteten die Vorbeugemaßnahme hinter Gittern aufgehoben wird. Der U-Richter hatte den Verteidigern negativ beschieden. Betroffen sind der Obmann des Fernheizwerkes Leeg in Laas, Andreas Tappeiner, Verwaltungsratsmitglied Hugo Trenkwalder, Umweltberater Rupert Rosanelli und Umweltinspektor Andreas Marri. Direkt ans Freiheitsgericht gewandt hatte sich Verteidiger von Amtsdirektor Giulio Angelucci. Auch über ihn wird am 3. Juni entschieden.