Laut Anklage habe Burger einem Medium Unterlagen über die Erhebung der Wettbewerbsbehörde AGCM gegen die SAD zugespielt. Der SAD wurde vorgehalten, dem Land im Vorfeld der Bus-Ausschreibung geforderte Daten nicht bzw. spät übermittelt zu haben. <BR /><BR />In der Folge wurde eine Strafe von 1,1 Mio. Euro über die SAD verhängt. Ihr Rekurs wurde vom Verwaltungsgericht Latium abgewiesen und im Sommer 2024 vom Staatsrat auf 800.000 Euro reduziert. <h3> „Mandanten sind freizusprechen“</h3>Burgers Verteidiger Francesco Coran wies die Vorhaltung des Verrats eines Amtsgeheimnisses gestern zurück: Die Informationen in dem besagten Dokument seien gar nicht geheim gewesen. Zum Vorwurf der Wettbewerbsstörung betonten sowohl er als auch Rechtsanwalt Carlo Bertacchi, der Markus Silbernagl vertritt, dass Silbernagl Burger nur um eine Klärung zu den Ausschreibungskriterien ersucht habe, die die Eintragung ins REN-Register verlangten – was LiBUS nicht vorweisen konnte. <BR /><BR />Es habe jedoch niemals einen Versuch gegeben, die Voraussetzungen für die Ausschreibung abändern zu lassen oder den Wettbewerb irgendwie zu stören. Deshalb seien ihre Mandanten freizusprechen. <h3> Was der Staatsanwalt beantragt</h3>Das hat dann auch Staatsanwalt Igor Secco beantragt: Die Angeklagten hätten keine Wettbewerbsstörung begangen, ihre Handlungen erfüllten keinen Straftatbestand. Wie berichtet, hatten etliche Zeugen bestätigt, dass nicht das Problem des REN-Registers der Grund für die kurzfristige Annullierung der Ausschreibung gewesen sei. <BR /><BR />Die Landesregierung habe sich erst dazu entschlossen, als die E-Mail, in der sich Burger bei der Ausschreibungsagentur wegen der Kriterien erkundigt hatte, über den Vater von SAD-Chef Ingemar Gatterer, Josef Gatterer, an die Öffentlichkeit gelangt war. Darin habe die Landesregierung eine Beeinträchtigung des Wettbewerbsablaufs gesehen. Die Nebenkläger beantragten hingegen eine Verurteilung. <h3> Eine Million Euro Schadenersatzvorschuss gefordert</h3>Rechtsanwalt Andrea Gnecchi forderte eine Mio. Euro Schadenersatzvorschuss für die SAD wegen entgangener Chancen durch den annullierten Wettbewerb, weiters 100.000 Euro wegen des Imageschadens. Rechtsanwältin Carmen Maraviglia beantragte im Namen des Autounternehmens Josef Gatterer 880.000 Euro Schadenersatz. Am 10. März soll das Urteil fallen.