Freitag, 10. Februar 2017

Paukenschlag im Wobi-Prozess: Urteil gegen Grando ist nichtig

Eine überraschende Wende hat das Wobi-Berufungsverfahren genommen. Wie ein graphologischer Gutachter feststellte, war die Unterschrift auf der Vorladung zur Vorverhandlung nicht jene des Ex-Leiters des Wobi-Mieterservice, Stefano Grando.

Wobi-Direktor Stefano Grando - Foto: © D









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