Freitag, 10. Februar 2017
Paukenschlag im Wobi-Prozess: Urteil gegen Grando ist nichtig
Eine überraschende Wende hat das Wobi-Berufungsverfahren genommen. Wie ein graphologischer Gutachter feststellte, war die Unterschrift auf der Vorladung zur Vorverhandlung nicht jene des Ex-Leiters des Wobi-Mieterservice, Stefano Grando.
Wobi-Direktor Stefano Grando - Foto: © D