Nach jahrelangem Ringen mit den Behörden sei dies ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz des Verbrauchers, erklärten die Umweltorganisationen Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und Greenpeace am Sonntag. Die Verordnung betrifft viele Lebensmittel wie Trauben, Paprika oder Gurken.Seit 2005 regelt eine Verordnung die Vereinheitlichung von EU-Rückstandshöchstmengen für Pestizide in Lebensmitteln. Die beiden Umweltorganisationen konnten jedoch nach eigenen Angaben in der Vergangenheit belegen, dass bei Einhaltung jener EU-Höchstmengen häufig eine akute Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen sei. So seien beispielsweise in Trauben, die in deutschen Supermärkten verkauft wurden, das fortpflanzungsschädigende Pilzbekämpfungsmittel Procymidon gefunden worden. Der Konsum könne besonders die Gesundheit von Kindern gefährden.Die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) räumte den Angaben zufolge ein, dass viele Grenzwerte Anlass für gesundheitliche Bedenken gäben.In einer Verordnung von 2009 sei daraufhin die Absenkung beschlossen worden, die am Montag nun rechtskräftig werde, heißt es in der Verordnung der EU-Kommission. Neben Procymidon betreffe dies auch unter anderem die Pestizide Dimethoat, Methomyl oder Ethephon. Für jedes Lebensmittel, das diese Pestizide enthält, wurde darin ein neuer Höchstgehalt festgelegt.Ein zusätzliches Problem sind Greenpeace und PAN Germany zufolge auch mögliche Kombinationswirkungen zwischen den Pestizidwirkstoffen, welche unberücksichtigt blieben.apa