Dies bestätigte Rainers Anwalt Giampiero Mattei am Samstag gegenüber STOL. Rainer habe bereits längere Zeit im Rahmen von Wiedereingliederungsprojekten für Straftäter Freigang gehabt. Auch dies sei nun Geschichte."Er hat seine Strafe abgesessen", so der Anwalt, doch formell sei die Haft noch nicht beendet. Denn es fehle noch die abschließende postive Beurteilung über die alternativen Haftmaßnahmen, die vermutlich im Herbst stattfinden werde, meinte Mattei.Beim mittlerweile 45-Jährigen Rainer dürfte dies einer reinen Formalität entsprechen, denn er habe sich all die Jahre immer vorbildhaft verhalten und sei auch aufgrund guter Führung in den Genuss der vorzeitigen Freilassung gekommen.Vor einem Jahr hatte es noch geheißen, Peter Paul Rainer würde im Juli 2013 freigelassen. Nun profitierte der zu 20 Jahren und sechs Monaten Haft Verurteilte von den vorgesehenen Hafterleichterungen. Insgesamt hat Rainer 14 Jahre abgesessen.HintergrundAm 15. Februar 1997 war der damalige Landtagsabgeordnete Christian Waldner am Reichriegler-Hof oberhalb von Bozen tot aufgefunden worden.Nur wenige Tage später klickten für Peter Paul Rainer die Handschellen. Zunächst gestand dieser die Tat, nur kurze Zeit später zog er sein Geständnis jedoch wieder zurück. Bis zum heutigen Tag erklärt sich Rainer für unschuldig.Prozess-Marathon folgt auf MordfallEin jahrelanger Prozess-Marathon war die Folge: Nach sechs Verfahren in verschiedenen Instanzen verurteilte das Kassationsgericht im Februar 2001 Peter Paul Rainer zu 20 Jahren und sechs Monaten Haft wegen Mordes an Waldner.Rainers Anwalt Giampiero Mattei wollte dann die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.Acht Jahre nach dem Tod des Landtagsabgeordneten hatten sich bei Mattei nämlich drei Personen gemeldet, welche bezeugten, Christian Waldner am 15. Februar noch lebend gesehen zu haben – als er den Ermittlungen zufolge bereits tot war.Beim ersten Anlauf klappte es mit der Wiederaufnahme nicht: Eine Sektion des Oberlandesgerichts Venedig erklärte im Frühjahr 2006 das Urteil für unumstößlich.Dagegen legte Mattei Rekurs ein, die Höchstrichter gaben ihm im Jänner 2007 Recht.Neue Zeugen laut Gericht unglaubwürdigIm November wurde vor dem Oberlandesgericht Triest zum achten Mal das Verfahren gegen Peter Paul Rainer eröffnet. 2008: Gericht fällt UrteilIm Oktober 2008 fällte das Gericht sein Urteil: Die drei neuen Zeugen seien unglaubwürdig. Es gebe keinen Beweis dafür, dass die Zeugen Waldner wirklich an seinem Todestag gesehen haben.2010: Schuldspruch endgültigIm Oktober 2010 ging der Fall dann an die erste Sektion des Kassationsgerichtes. Dieses wies die Beschwerde gegen den Entscheid des Oberlandesgerichtes Triest, wonach die Entlastungszeugen unglaubwürdig seien, ab.Der Schuldspruch – 20 Jahre und sechs Monate Haft – war damit endgültig.Zu dieser Zeit befand sich Peter Paul Rainer bereits in Teilfreiheit und arbeitete in einer Bibliothek in Padua.stol