Diese <b>Arbeitszeitreduzierung um zwei Wochenstunden</b> erfolgt für die betroffenen Berufsgruppen bei gleichbleibender Entlohnung. Um die Kontinuität der Betreuung zu gewährleisten, können ab dem 1. Jänner 2026 für das <b>Personal in Vollzeit</b> aber<b> freiwillige Zusatzleistungen</b> vereinbart werden, die über die normale Arbeitszeit hinausgehen. <BR /><BR /> Diese werden gesondert vergütet und sind auf maximal 25 Stunden pro Monat und 250 Stunden pro Jahr begrenzt. „Diese Zusatzarbeit wird mit 50 Prozent Aufschlag auf den Grundlohn vergütet“, sagt Martin Grabmaier vom ASGB.<BR /><BR />Bei <b>Teilzeitbeschäftigten</b> ist ebenfalls Zusatzarbeit möglich und zwar im Ausmaß von bis zu 120 Stunden pro Jahr. Diese können auf freiwilliger Basis geleistet werden und werden mit Freizeitausgleich oder einem Zuschlag von 60 Prozent vergütet. Die Entscheidung liegt beim Mitarbeiter.<BR /><BR />Neuigkeiten gibt es bei der <b>Weiterbildung. </b> Fortbildung mit ECM-Punkten kann wie bisher in der Arbeitszeit absolviert werden oder – neu – auch außerhalb der Dienstzeiten. In letzterem Fall wird sie mit einem Überstundenzuschlag von 50 Prozent vergütet.<BR /><BR /> Die <b>Aufgabenzulagen</b> für verschiedene Berufsbilder im Sozial- und Pflegebereich wurden leicht angepasst und liegen zwischen fünf und 28 Prozent des monatlichen Anfangsgehalts der jeweiligen Funktionsebene. <BR /><BR />Die Bestimmungen für <b>Turnus-, Feiertags- und Nachtdienste sowie Bereitschaftsdienste</b> wurden überarbeitet, verbessert und gelten nun für alle Berufsbilder und Funktionsebenen im Sozialbereich gleich mit einem Zuschlag von sieben Euro pro Stunde. <BR /><BR /> Das Abkommen führt <b>neue Berufsbilder </b>ein, wie den „Therapeuten des neurologischen und psychomotorischen Entwicklungsalters“ sowie den „Techniker für die psychiatrische Rehabilitation“. Die Einführung der sozialen Hilfskraft im Sozialbereich haben die Gewerkschaften hingegen abgelehnt. <BR /><BR />Neu geregelt wurde die <b>Abwesenheit/Krankheit bei Turnusdiensten</b>. „Es zählt in Zukunft in den ersten 15 Tagen Abwesenheit der geplante Turnusdienst, dann die jeweilige Soll-Arbeitszeit“, erklärt Grabmaier. Der <b>Turnus- bzw. Dienstplan</b> ist mit dem neuen Vertrag mindestens zehn Tage vor Beginn des Folgemonats auszuhändigen.<BR /><BR />Die Gleichstellung mit dem Sanitätsbetrieb ist dringend nötig, um alle Mitarbeiter in Pflege- und Sozialberufen aufzuwerten und eine Abwanderung in den Sanitätsbetrieb zu verhindern. <BR /><BR />„Wermutstropfen bleibt, dass es nicht gelungen ist, die Aufgabenzulagen für Mitarbeiter, die nicht im Sozialen tätig sind, wie Reinigungskräfte oder Schneeräumung, anzuheben. Hier muss dringend aufgebessert werden - auch über ein Treffen mit dem Landeshauptmann“, fordert Grabmaier.<BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie einen Fehler entdeckt? Geben Sie uns bitte Bescheid.</a>