Voraussetzung für den Bezug des Pflegegeldes ist die Einstufung in eine der vier Pflegestufen. Jetzt hat die Landesregierung neue Regeln zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit beschlossen. Nach der Ersteinstufung kann um eine Neueinstufung angesucht werden, wenn sich der Zustand der Pflegebedürftigkeit ändert. Bisher konnte man einen Antrag auf Änderung der Einstufung schon nach sechs Monaten ab der Ersteinstufung stellen. Nun hat die Landesregierung festgelegt, dass ab 1. März Anträge zur Einstufung erst ein Jahr nach der letzten Einstufung eingereicht werden können. Die einzige Ausnahme ist, wenn der betreuende Arzt bestätigt, dass sich die Pflegesituation in erheblichem Maße verändert hat; nur in diesem Fall kann der Antrag auch früher gestellt werden. Eine weitere Neuheit ist, dass die Patronate Anträge auf Pflegegeld ab dem 28. März online direkt an das Einstufungsteam versenden; dadurch werden die Bearbeitungszeiten verkürzt. Weitere Informationen gibt es im Bürgernetz.