Das Pflegegeld der Stufe 1 wird von derzeit monatlich 541 Euro auf 547 Euro. Die Beträge der restlichen drei Pflegestufen zwei, drei und vier bleiben unverändert. "Derzeit beziehen fast 5.400 Pflegebedürftige das Pflegegeld der Stufe 1", so die zuständige Landesrätin. Grund für die Anhebung der 1. Stufe ist die im Landesgesetz zur Pflegesicherung vorgesehene Anpassung an die Höhe des Begleitungsgeldes, das auf Staatsebene erhöht wurde. Ebenso erhöht wurden die finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose. Die Renten und Zulagen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose werden rückwirkend ab Jänner 2014 angehoben. Demnach beläuft sich die monatliche Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und die Zulage für minderjährige Teilinvaliden auf 434,16 Euro. Das Begleitungsgeld für Zivilinvaliden wurde auf 504,07 Euro monatlich erhöht. Ab März 2014 werden die neu festgelegten Beträge zusammen mit dem Ausgleich für Januar und Februar ausbezahlt. In den restlichen Provinzen Italiens liegt die Höhe der Renten für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose im Jahr 2014 bei 279,19 Euro.Die Beträge für die Begleitgelder, Sonderzulagen und die Kommunikationszulagen entsprechen jenen im restlichen Italien. Die Zulagen werden in Südtirol jedoch 13 Mal im Jahr ausbezahlt, im restlichen Italien nur zwölf Mal. Die Ergänzungszulagen für Vollblinde und für Blinde mit Restsehvermögen gibt es nur in Südtirol.Ebenfalls angehoben wurden schließlich die Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Rente zu beziehen. So beträgt die Einkommensgrenze für das Jahr 2013 für Vollinvaliden, Blinde und Gehörlose 16.449,85 Euro, für Teilinvaliden 4.795,57 Euro.