Sollten sich entsprechende Verdachtsmomente bestätigen, würden laut dem Leitenden Staatsanwalt Guido Rispoli Ermittlungen eingeleitet: Mögliche Straftatbestände wären Misshandlungen und/oder Verlassen von hilflosen Personen. In Südtirol gibt es 75 akkreditierte Alters- und Pflegeheime mit etwa 4050 Plätzen, für deren Führung eine Genehmigung des Landes erforderlich ist. Soziallandesrat Richard Theiner betont, dass alle Einrichtungen genauen Auflagen in Hinblick auf Bau, Personal, Führungskriterien und Sicherheitsbestimmungen unterliegen. Der Sanitätsbetrieb überwache die Hygienebestimmungen. Auch würden die Gesundheitsfahnder der Carabinieri (NAS) periodische Kontrollen durchführen. Da in den Einrichtungen kranke, pflegebedürftige und oft demenzkranke Personen betreut werden, müsse laut Theiner klar zwischen Situationen unterschieden werden, die unvermeidlich vorkommen könnten – wie Verhaltensauffälligkeiten von Heimbewohnern mit Demenz. Grundlegend und strikt von diesen zu trennen seien hingegen unakzeptable und gravierende Mängel einer Einrichtung im Hinblick auf Betreuung oder Hygiene. „Sollte es in einzelnen Fällen Missstände geben, ist es richtig, dass gegen diese Missstände vorgegangen wird“, stellt Theiner klar.rc