Mittwoch, 15. November 2017
Pflegesicherung: Ab 2018 wird Einstufung für 3 Jahre vorgenommen
Das Pflegegeld wird derzeit für unbegrenzte Zeit ausbezahlt. Damit die Pflegestufe mit der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit übereinstimmt, werden unangemeldete Überprüfungen durchgeführt. Diese sind nicht nur aufwendig und kostspielig, weil die pflegebedürftigen Personen oft gar nicht daheim angetroffen werden, viele Betroffenen haben auch das Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen.
Ab 1. Jänner 2018 wird das Pflegegeld in der Regel für drei Jahre ausbezahlt. - Foto: © APA