<b>Von Johannes Vötter<BR /></b><BR />Haustierhalter kennen das Gefühl: Wenn der „Wuffl“ plötzlich nicht mehr frisst, die „Muina“ tagelang apathisch in der Ecke liegt oder es gar eine Notoperation braucht, kann einem das emotional den Boden unter den Füßen wegziehen. Erst recht, wenn irgendwann nur mehr der allerletzte Schritt bleibt – und es still im Haus wird. Trauer ist da nicht so einfach; wer kann schon deswegen bei der Arbeit fehlen? Oder gibt es eine Art „Recht auf Urlaub“, wenn Hund oder Katze unheilbar krank sind? Tatsache ist: Was europaweit als skurrile Randdebatte begonnen hat, beschäftigt mittlerweile in mehreren Ländern Gerichte, Gewerkschaften und in Italien sogar die Politik. So wird in den römischen „Palazzi“ seit einigen Monaten über bezahlte Freistellungen bei Krankheit oder Tod von Haustieren diskutiert. Manche Gerichtsurteile haben hier Tierhaltern bereits Recht gegeben, und auch mehrere Gesetzesinitiativen sind bei den zuständigen Kommissionen von Abgeordnetenkammer und Senat hinterlegt.<h3> „Freistellungen sind schon jetzt möglich“</h3>Auf diesen Umstand angesprochen, stellt auch Arbeitsrechtsberater Josef Tschöll zunehmend fest: „Der Umgang mit Haustieren wird – wie im gesamten Rechtswesen – arbeitsrechtlich immer relevanter, Hunde, Katzen & Co werden gesellschaftlich zunehmend wie Familienangehörige gesehen.“<BR /><BR />Dass derzeit im fernen Rom über einen möglichen Pflege- oder Trauerurlaub für Haustierhalter diskutiert wird, überrascht den Experten deshalb nicht: „Immer mehr Menschen haben heute Haustiere, und deren Stellenwert hat sich stark verändert.“<BR /><BR />Neu wäre eine solche Regelung laut Tschöll arbeitsrechtlich freilich nicht. Die derzeit in Rom diskutierten Vorschläge orientierten sich nämlich an den in den Kollektivverträgen bereits geregelten Maßnahmen bei Todesfällen oder schweren Erkrankungen innerhalb der Familie. „Neu wäre allerdings, diese Möglichkeiten ausdrücklich auch auf Haustiere auszuweiten“, sagt er.<BR /><BR />Dass Angestellte wegen eines kranken Tieres kurzfristig fehlen, sei bereits Realität, beobachtet der Experte. Denn im hierzulande gängigen Arbeitsalltag würden solche Situationen meist galant über die bestehenden Freistellungen bzw. die sog. „Permessi“ geregelt. Liege ein dringender Fall – etwa ein Notfall beim Tierarzt oder eine akute Erkrankung – vor, könne man sich vielfach unkompliziert freinehmen: „Da sind mir auch noch nie Streitfälle zu Ohren gekommen.“<BR /><BR />Für Tschöll jedenfalls spiegelt die Debatte den gesellschaftlichen Wandel wider: „Es gibt hiesige Unternehmen, die hier bereits betriebliche Welfare-Leistungen bieten, etwa Beiträge für Tierarztkosten oder Ähnliches. Vor wenigen Jahren wäre das kaum denkbar gewesen. Daran erkennt man, dass Haustiere im Alltag der Menschen wichtiger geworden sind.“ Gleichzeitig sieht er die Entwicklung skeptisch: „Kritiker sehen die Gefahr einer Gleichsetzung von Mensch und Tier. Tatsache ist aber auch, dass die Entwicklung in diese Richtung geht.“<BR /><BR />Ob daraus tatsächlich ein eigener gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung entsteht, bezweifelt Tschöll aber: „Ich persönlich halte die Chancen derzeit eher für gering. Italien verfügt bereits über vergleichsweise großzügige Urlaubs- und Freistellungsregelungen. Solche zusätzlich bezahlten Urlaubstage speziell für die Haustierpflege würden von Arbeitgebern wohl als weitere Belastung gesehen werden.“<h3>Entwicklung, die weitere Fragen aufwerfen wird</h3>Zu all dem stellt sich eine „heikle Frage“, die für den Arbeitsrechtler weitere Probleme aufwirft: „Was gilt überhaupt als Haustier?“ Derzeit sei in den Gesetzesinitiativen ausdrücklich von Hunden und Katzen die Rede. Doch sobald der Gesetzgeber hier tätig werde, entstünden automatisch neue Abgrenzungsfragen. „Gilt das auch für andere Tiere, also Reptilien, Hamster oder was auch immer? Und was, wenn jemand mehrere Tiere hält?“ Eine Antwort darauf hat auch Tschöll noch nicht, ortet aber weiteres Konfliktpotenzial: „Solche Details sind rechtlich nicht ganz einfach zu regeln.“