Von Knochen, die wieder gebrochen werden müssen, über das Einsetzen falscher Linsen bei Augen-OPs bis hin zum Vertuschen der Fehler: „Die Schlichtungsstelle bearbeitet Fälle, in denen ein Patient angibt, durch einen Arztfehler in der Diagnose oder Therapie oder durch mangelnde Information Schaden erlitten zu haben“, stellte Richter Josef Kreuzer gleich zu Beginn der Pressekonferenz in Bozen klar.„Sie kümmert sich nicht darum, wenn ein Arzt unsympathisch war.“August 2007-Dezember 2011: 145 Anträge eingegangen, 63 geschlichtetSeit 1. August 2007 steht Kreuzer der Schlichtungskommission vor, der noch Daniele Rodriguez, Arzt für Gerichtsmedizin, und Rechtsanwalt Stephan Vale angehören.Die Kommission bearbeitet die Schadensersatzforderungen der Patienten. Damit soll der teure und zeitaufwändige Gang vors Gericht vermieden werden.Die Schlichtungsstelle selbst zeigt sich mit ihrer Bilanz durchaus zufrieden: Bis zum 31. Dezember 2011 sind 145 Anträge eingegangen, 20 mussten zu diesem Zeitpunkt noch bearbeitet werden. 15 Verfahren mussten wegen Nichterscheinens der Ärzte eingestellt werden.Schlichten möglich: In zwei SchrittenVon den 125 abgeschlossenen Fällen können 63 als geschlichtet erachtet werden, so Kreuzer. Unterschieden wird dabei in Schlichtungen erster Phase und Schlichtungen zweiter Phase.Denn die Arbeit der Schlichtungsstelle kann in zwei Schritte unterteilt werden: In der ersten Phase versuchen Patient und Arzt bzw. die Versicherung selbst eine Einigung zu finden.Wenn dies scheitert, können die Konfliktparteien die Kommission ersuchen, den Fall zu bewerten.„Alle Fakten werden genauestens zusammengetragen und bei Bedarf teure Rechts- oder medizinische Gutachten in Auftrag gegeben“, erklärt Gesundheitslandesrat Theiner das Vorgehen. Arztfehler seien so in zehn der 33 Fälle festgestellt worden.Auf Basis der Gutachten gibt die Kommission dann eine Schlichtungsempfehlung ab, die aber keineswegs bindend ist.Schlichtungsstelle: Freiwillig, unentgeltlich und unverbindlich„Viele Bürger könnten sich solche Gutachten gar nicht leisten“, stellt Theiner klar. Der Dienst der Schlichtungsstelle sei hingegen kostenlos.Denn für die Kosten der Gutachten der Sachverständigen, die im Schnitt 2.000 Euro kosten, kommt der Steuerzahler auf.„Die Schlichtungsstelle ermöglicht so allen Patienten kostenlos und in einem überschaubaren Zeitrahmen ihren Rechtsanspruch geltend zu machen“, berichtet Theiner weiter.„Überschaubar“ steht dabei für eine Dauer von durchschnittlich acht Monaten bei Schlichtung in der ersten Phase und ein Jahr und fünf Monaten bei Schlichtung in der zweiten Phase.Durchschnittlich würde ein Schadenersatz von 7.345 Euro ausbezahlt.stol