<b>Von Christoph Höllrigl</b><BR /><BR />Instagram oder TikTok checken, Musik hören oder einfach nur quatschen: Wenn Jugendliche am Nachmittag vor der Eisdiele herumhängen oder abends auf dem Dorfplatz chillen, tun sie das immer öfter auf ihren E-Bikes bzw. jenen ihrer Eltern.<BR /><BR />„Die E-Bikes ersetzen die Vespas und Scooter von früher“, bestätigt Ully Focherini, Geschäftsführer der Fahrschule Klaro in Meran. Die Vorteile für Jugendliche in Sachen unabhängige Mobilität lägen auf der Hand: „Es fällt der Führerschein weg, es gibt keine Kosten für Steuer, Versicherung usw. Und E-Bikes ersetzen auf der Kurz- bzw. Mitteldistanz relativ gut den Scooter“ – sei es für den Schulbesuch in einer Entfernung von drei, vier Kilometern oder für das Treffen mit Freunden im nahegelegenen Dorf oder in der Stadt.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1340007_image" /></div> <BR />Beim Thema Ausgehen sei das Mobilitätsverständnis von Jugendlichen heutzutage sowieso ein anderes als noch vor 20 Jahren: Verbesserter öffentlicher Nahverkehr, „Bring- und Abholservice“ durch Eltern oder Fahrgemeinschaften, bei denen ein Volljähriger weitere Jugendliche mitnimmt, machten Vespas, Scooter & Co. heute oft obsolet.<h3> Die Sache mit dem Status</h3>Nicht zuletzt, so unterstreicht Ully Focherini, spiele der mobile Untersatz heute – bis auf wenige Ausnahmen – als Statussymbol kaum noch eine Rolle. Ob das E-Bike 2000 oder 5000 Euro wert ist, sei zweitrangig. Hauptsache, das Ding fährt. Vorbei seien die Zeiten, in denen fanatisch über Vespa-Vergaser oder Scooter-Spoiler diskutiert wurde. Selbst bei der Autowerbung manifestiere sich der Wandel: „Vor 20 Jahren haben wir über Felgen geredet, heute reden wir über Konnektivität.“<h3> Aufklärung statt E-Bike-Führerschein</h3>Den Umstand, dass es rechtlich keine Beschränkungen für das Fahren mit einem E-Bike gibt (s. Kasten unten), sieht der <?Uni SchriftWeite="95ru"> Geschäftsführer der Fahrschule Klaro<?_Uni> zwar kritisch – gerade auch mit Blick auf die E-Roller (ital.: „monopattini“), die erst ab 14 erlaubt sind und für die es Führerschein, Kennzeichen, Versicherung und Helm braucht. Er spricht sich jedoch gegen eine Überreglementierung aus: „Was es braucht, ist gezielte Aufklärung, keinesfalls einen Führerschein für E-Bikes.“<BR /><BR /><h3> Fahrradhändler: E-Bikes bei Jugendlichen boomen</h3>Während der Trend weg von Scooter & Co. für die Fahrschulen also eher negative Auswirkungen hat, bedeutet er für die Fahrradbranche hingegen zusätzliche Käuferschichten. Diesen Trend hin zum E-Bike bei Jugendlichen bestätigt insofern auch Lorenz Röggl, Geschäftsführer des Fahrradgeschäfts Sanvit in Eppan: „Ja, in den vergangenen zwei, drei Jahren haben wir eindeutig vermehrt E-Bikes für Jugendliche verkauft – sei es neue wie auch gebrauchte.“ <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1340010_image" /></div> <BR />Es gehe bereits im Alter von elf, zwölf Jahren los, wenn die Kinder auf Erwachsenengrößen umsteigen. Besonders stark sei der Trend der E-Bike-Käufe für 14-, 15- und 16-Jährige. Ob zur Schule, zum Training oder zum Treffen mit Freunden: Ein E-Bike sei eben ideal, um alleine rasch von A nach B zu kommen; was nicht zuletzt auch im Sinne der Eltern sei, weshalb sie vermehrt auf diese Form der Mobilität bei ihren Kindern setzten. Und geht es ums Thema Sicherheit, appelliert Lorenz Röggl sowohl an die Vernunft der Jugendlichen als auch an jene der Eltern: „Wir empfehlen natürlich das Tragen eines Helms und das Ausrüsten mit Licht.“<BR /><h3> Das sagt Ortspolizei-Präsident Carli</h3>Dass Jugendliche hierzulande immer öfter mit E-Bikes unterwegs sind, stellt auch Christian Carli, Präsident der Vereinigung der Ortspolizei in Südtirol, fest. Mit Blick auf die italienische Straßenverkehrsordnung („codice della strada“) unterstreicht Carli, was die Nutzung von E-Bikes betrifft: „In Italien gibt es keine Bestimmung, die besagt, dass ein Kind erst ab x Jahren auf der Straße Rad fahren oder ab x Jahren mit dem E-Bike fahren darf.“ <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1340013_image" /></div> <BR />Insofern gebe es also keine Altersbeschränkung. Nur Folgendes gelte: „Die Kinder müssen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung kennen, und die Eltern müssen sich vergewissern, dass sich die Kinder korrekt auf der Straße verhalten.“ Insofern hänge es vor allem „vom Hausverstand der Eltern“ ab, ab welchem Alter, wo und wie sie ihre Kinder mit Elektrorädern herumfahren lassen. Dieses regulatorische Vakuum sieht Carli durchaus kritisch, denn: „Mit dem E-Roller darf man erst ab 14 Jahren fahren, es braucht einen Helm, ein Kennzeichen und eine Versicherung – und beim E-Bike braucht man gar nichts. Das ist ja das Groteske.“ Bei so genannten E-Rollern („monopattini“) – gelte zudem ein Tempolimit von maximal 20 km/h, bei E-Bikes hingegen 25 km/h (mit motorischer Unterstützung). „Das ist ein Widerspruch“, so Carli. <h3> Der Rat an die Eltern</h3>„Am besten ist es, wenn sich die Eltern vergewissern, dass ihre Kinder straßensicher unterwegs sind“, appelliert deshalb der Präsident der Vereinigung der Ortspolizei in Südtirol. „Denn wenn ein Kind die Verkehrszeichen noch nicht richtig kennt, ist es verantwortungslos, es auf der Straße fahren zu lassen.“ Das gelte freilich im Hinblick auf alle Räder, nicht nur E-Bikes. In Sachen Verkehrserziehung erachtet Carli den sogenannten „Radführerschein“, den die Kinder in der Grundschule machen, als wichtigen Baustein, „weil das der erste intensive Kontakt der Kinder mit Verkehrsregeln ist.“ Und er unterstreicht: „Es geht generell um die Gesundheit und um das Leben der Kinder, nicht um Strafen.“ <BR /><BR />Apropos Strafen: Minderjährige unter 18 Jahren sind verwaltungsrechtlich nicht haftbar (nur strafrechtlich, ab 14 Jahren). „Deswegen erhalten die Eltern eine mögliche Strafe“, erklärt Carli (z.B. beim Fahren bei Rot über die Ampel). Und auch wenn es keine Helmpflicht gibt, rät Carli: „Setzt bitte einen Helm auf!“ Ältere Menschen und E-Bikes Der Ortspolizeichef verweist nicht zuletzt auf das Phänomen von E-Bikern im fortgeschrittenen Alter: „Wenn jemand keinen Führerschein mehr hat, kann er dennoch mit dem E-Bike fahren. Das kann durchaus gefährlich sein.“ Hier müsse die Verkehrstauglichkeit (gesundheitlich, motorisch) gewährleistet sein.