Richter Andrea Pappalardo ordnete an, dass der Mann im Gefängnis bleiben muss, weil er eine potenzielle Gefahr für sich und andere darstelle. <BR /><BR /> Der Bozner, der am Dienstag in der Sassaristraße 4 Schüsse auf ein Haus abgefeuert hatte, stelle nach wie vor eine potenzielle Gefahr für sich und für andere dar: Mit dieser Begründung verfügte U-Richter Andrea Pappalardo gestern bei der Haftprüfung im Gefängnis die vorbeugende Verwahrungshaft für den 55-Jährigen. Dieser soll sich zum Tatzeitpunkt in einer verzweifelten Lage befunden haben.<BR /><BR />Wie berichtet, lauten die Vorhaltungen auf unerlaubten Waffenbesitz, Benutzung einer Schusswaffe und Sachbeschädigung. Der Mann soll am Dienstagnachmittag eine Pistole auf die Fassade eines Hauses in der Sassari-Straße gerichtet und 4 Mal geschossen haben, ehe er mit seinem Lieferwagen davonfuhr. <h3> Schüsse auch vor einem Baumarkt</h3>Unklar war bislang, wie und wo es zur Festnahme des Mannes gekommen war – beim Verhör im Rahmen der Haftprüfung kamen gestern im Bozner Gefängnis aber neue Details ans Licht. <BR /><BR />Nach den Schüssen in der Sassaristraße sei der – laut Zeugenaussagen betrunkene – Mann in seinen Lieferwagen gestiegen und nach Bozen Süd gefahren, wo er vor einem Baumarkt angehalten haben und weitere Schüsse abgefeuert haben soll. Wie viele es waren, ist nicht bekannt. Im Anschluss wurde er dingfest gemacht. Der 55-Jährige soll zwischen dem ersten und zweiten „Schauplatz“ das Magazin der Waffe gewechselt haben. Noch zu klären bleibt, wie der Mann an die Waffe gekommen ist, ob er sie immer in Reichweite hatte oder nur an jenem speziellen Tag mit sich trug. <h3> Wegen verschiedenster Probleme verzweifelt </h3>Gestern bestätigte U-Richter Andrea Pappalardo die Rechtmäßigkeit der Festnahme und verfügte die weiter vorbeugende Verwahrungshaft des 55-Jährigen im Gefängnis. Der Richter kam zum Schluss, dass der Mann aufgrund seines Gesundheitszustands bzw. seiner prekären seelischen Verfassung – er soll durchklingen gelassen haben, dass er allem ein Ende setzen wollte – eine potenzielle Gefahr für sich und andere darstelle. <BR /><BR />Der Mann sei wohl aufgrund verschiedenster Probleme in einem verzweifelten Zustand gewesen. Es soll sich aber herauskristallisiert haben, dass er weder in der Sassaristraße noch vor dem Baumarkt beabsichtigt hatte, jemanden zu verletzen. <BR /><BR />Nach der Haftprüfung legte Vertrauensverteidiger Rudi Benedikter das Mandat zurück, nun könnte ein Pflichtverteidiger den 55-Jährigen vertreten, sofern dieser nicht einen anderen Verteidiger seines Vertrauens beauftragt. Vorstellbar wäre in der Folge ein Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten, um festzustellen, ob der Mann sich zum Tatzeitpunkt in einem Ausnahmezustand befand, der sich auf seine Zurechnungsfähigkeit ausgewirkt haben könnte. <BR />